„Die Richter haben einen äußerst harten Grundsatz formuliert:
Wer rechtswidrig einzureisen versucht, der darf zurückgeschickt werden, ohne
dass geprüft werden muss, ob er irgendwie schutzbedürftig ist. Das bedeutet
nicht nur eine höchstrichterliche Legitimation der spanischen Pushbacks. Es
bedeutet eben auch, dass drohende Folter oder Verfolgung keine Rolle mehr
spielen müssen. Der Straßburger Gerichtshof kratzt damit bedrohlich am
Non-Refoulement-Gebot der Europäischen Menschenrechtskonvention. Da heißt es
kategorisch: „Niemand darf der Folter oder unmenschlicher oder erniedrigender
Strafe oder Behandlung unterworfen werden“. Das Menschenrecht schützt sogar
verurteilte Straftäter vor Abschiebung in unsichere Staaten – dass es für
Zaunkletterer wie die von Melilla nicht mehr gelten soll, ist mehr als
unverhältnismäßig.“
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