Es reicht, wenn der von der Europäischen Union
vorgeschriebene Grenzwert in greifbare Nähe gerückt ist – das ist die
Position des Bundesverwaltungsgerichts. Sie steht im Kontrast zum Ansatz der
Deutschen Umwelthilfe, die null Toleranz gefordert hatte. Das Urteil weist all
jenen Kommunen in Deutschland den Weg, die den EU-Grenzwert noch nicht einhalten
und spielt Baden-Württemberg in die Karten, das Verbote um jeden Preis
vermeiden will. Es ist ein Urteil, das den Menschen zumutet, giftige Abgase
in zu hoher Dosierung ertragen zu müssen und den Diesel-Fahrern erlaubt, ihre
Stinker noch ein bisschen länger zu fahren. Ein falsches Zeichen in Zeiten, in
denen mehr Klimaschutz eingefordert wird und die Verkehrswende nicht wirklich
vorankommt.
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