Kommunal- und Lokalpolitiker fordern: Verschiebung des Brexits darf einer Einigungüber den künftigen EU-Haushalt nicht im Wege stehen

Nach der außerordentlichen Tagung des Europäischen
Rates zum Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU meldete
sich der Europäische Ausschuss der Regionen (AdR), die EU-Versammlung
der lokalen und regionalen Gebietskörperschaften, zur Wort und
betonte erneut, dass die Mitgliedstaaten unverzüglich den
langfristigen EU-Haushalt 2021-2027 verabschieden müssen, damit die
Regionen und Städte in ausreichender Weise neue Programme vorbereiten
und die Auswirkungen des Brexits abfedern können.

Erhoben wurde diese Forderung im Rahmen einer Debatte der 350
Regional- und Kommunalpolitiker im AdR mit dem Vorsitzenden des
Haushaltsausschusses des Europäischen Parlaments Jean Arthuis. Beide
politischen Versammlungen der EU sind zutiefst besorgt angesichts der
finanziellen Auswirkungen der Beschlüsse, die die Mitgliedstaaten auf
der außerordentlichen Ratstagung gefasst haben.

Der Präsident des Europäischen Ausschusses der Regionen,
Karl-Heinz Lambertz, erklärte: „Der Beschluss, die Frist bis Oktober
zu verlängern, gibt dem Vereinigten Königreich mehr Zeit, eine Lösung
für die festgefahrene Situation zu finden. Es wird keine Gewinner
beim Brexit geben, doch müssen wir die Zeit klug nutzen und uns auf
die Zukunft vorbereiten, indem wir Brücken schlagen zwischen den
lokalen und regionalen Gebietskörperschaften des Vereinigten
Königreichs und denen der EU-27. Wichtig ist, dass eine Verlängerung
die EU nicht daran hindern sollte, Fortschritte in wichtigeren Fragen
zu erzielen, beispielsweise in den Bereichen regionale
Ungleichheiten, Klimawandel, Beschäftigungsförderung und
geopolitische Herausforderungen. Wir müssen Sicherheit schaffen, um
unsere Volkswirtschaften schützen und auf diese Herausforderungen
reagieren zu können. Dazu müssen wir unverzüglich eine Einigung über
einen künftigen EU-Haushalt in ausreichender Höhe erzielen, damit die
Regionen und Städte Investitionen für die Zukunft planen können.“

Der AdR und das Europäische Parlament fordern schon seit längerem
nachdrücklich, dass die 27 Mitgliedstaaten ihre Beiträge zum
EU-Haushalt von 1 % auf 1,3 % des Bruttonationaleinkommens
aufstocken, damit die Herausforderungen des nächsten Jahrzehnts
bewältigt werden können. Der AdR kritisiert sämtliche Kürzungen der
EU-Regionalmittel, also bei der Kohäsionspolitik, da mit diesen die
Regionen gefördert werden, die am stärksten vom Brexit betroffen
sind. Mit Blick auf die laufenden Investitionsprogramme weist der AdR
darauf hin, dass die EU ihren finanziellen Verpflichtungen bis zum
letzten Jahr, in dem Zahlungen möglich sind, also bis 2023 nachkommen
und so jegliche Kürzung oder Übertragung in den neuen Haushaltszyklus
vermeiden muss.

Die Sorgen der Regionen und Städte wurden von Herrn Arthuis voll
und ganz geteilt. Er erläuterte die Position des Europäischen
Parlaments und beantwortete Fragen der AdR-Mitglieder. Dabei betonte
er: „Das Europäische Parlament prüft die Vorschläge der Kommission
für Notfallmaßnahmen im Fall eines Austritts ohne Abkommen
sorgfältig. Wenn es eines Tages zum Brexit kommt, dann wird er weder
für die Regionen noch für die Städte der EU 27 eine Strafe
darstellen.“

In den vergangenen zwei Jahren hat der AdR die möglichen
Auswirkungen des Brexits in mehreren Studien und politischen Debatten
untersucht, darunter auch in drei offenen Diskussionen mit dem
EU-Chefunterhändler Michel Barnier. Dabei zeigte sich, dass die
Punkte, die den Regional- und Kommunalpolitikern der EU und des
Vereinigten Königreichs am meisten am Herzen liegen, die potenziellen
Kosten für Häfen, Fischerei, Tourismus, Landwirtschaft sowie
Forschung und Bildung sind. Der AdR verabschiedete im März 2017 und
im Mai 2018 zwei politische Entschließungen und begann kürzlich
damit, die besten Instrumente zur grenzübergreifenden regionalen
Zusammenarbeit nach dem Brexit zu ermitteln.

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