Die Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und
Gemeindeverbände in Deutschland (ohne Stadtstaaten) wiesen in den
ersten drei Quartalen 2015 in der Abgrenzung der Finanzstatistik
einen Überschuss in Höhe von 0,9 Milliarden Euro aus. Wie das
Statistische Bundesamt (Destatis) mitteilt, stand dem Zuwachs der
Einnahmen um 6,8 % auf 162,7 Milliarden Euro ein Anstieg der Ausgaben
um 4,4 % auf 161,8 Milliarden Euro gegenüber. In den ersten drei
Quartalen 2014 hatte es noch ein kommunales Finanzierungsdefizit von
2,7 Milliarden Euro gegeben. Die positive Entwicklung der kommunalen
Einnahmen resultierte auch aus einer Korrektur der Angaben für die
Extrahaushalte im ersten Halbjahr 2015 sowie Sondereffekten im
dritten Quartal 2015 bei diesen Berichtseinheiten.
Die Steuern als bedeutendste Einnahmekategorie der Gemeinden und
Gemeindeverbände stiegen in den ersten drei Quartalen 2015 um 6,4 %
auf 57,2 Milliarden Euro. Dabei nahm die Gewerbesteuer als wichtigste
Steuerart der Gemeinden und Gemeindeverbände um 5,2 % zu. Deutlich
stärker stiegen der Gemeindeanteil an der Einkommensteuer mit + 8,2 %
und der Gemeindeanteil an der Umsatzsteuer mit + 15,6 %. Dabei ist zu
berücksichtigen, dass sich der Bund auf diesem Wege im Jahr 2015 an
der Finanzierung der Aufnahme und Unterbringung von Schutzsuchenden
beteiligt.
Bei den Verwaltungs- und Benutzungsgebühren erzielten die
Gemeinden und Gemeindeverbände im ersten bis dritten Quartal 2015 im
Vergleich zum Vorjahreszeitraum Einnahmen von 19,8 Milliarden Euro (+
11,8 %). Die Schlüsselzuweisungen der Bundesländer stiegen um 2,4 %
und die Investitionszuweisungen um 3,0 %.
Auf der Ausgabenseite haben die Gemeinden und Gemeindeverbände im
Berichtszeitraum 39,8 Milliarden Euro für soziale Leistungen
aufgewendet. Das waren 7,4 % oder 2,7 Milliarden Euro mehr als im
ersten bis dritten Quartal des Jahres 2014. Sehr dynamisch
entwickelten sich in Folge des Zuzugs von Schutzsuchenden während des
Berichtszeitraums die Ausgaben für Leistungen nach dem
Asylbewerberleistungsgesetz, die um 79,2 % auf 2,0 Milliarden Euro
stiegen. Die Leistungen der Sozialhilfe nach SGB XII an natürliche
Personen innerhalb und außerhalb von Einrichtungen lagen mit 19,8
Milliarden Euro um 4,1 % über dem Vorjahresniveau. Die Leistungen an
Arbeitsuchende nach dem SGB II stiegen im ersten bis dritten Quartal
2015 um 4,2 % auf 9,5 Milliarden Euro. Für die Kinder- und
Jugendhilfe nach SGB VIII gaben die Kommunen 6,8 Milliarden Euro aus,
das entsprach einem Anstieg von 10,4 %. Hierbei spielt eine Rolle,
dass minderjährige Schutzsuchende Ansprüche auf Leistungen der
Kinder- und Jugendhilfe haben.
Die Personalausgaben waren im ersten bis dritten Quartal um 4,0 %
höher und beliefen sich auf 42,4 Milliarden Euro. Die Ausgaben der
Kern- und Extrahaushalte der Gemeinden und Gemeindeverbände für den
laufenden Sachaufwand erreichten 36,7 Milliarden Euro. Das waren 5,7
% mehr als im ersten bis dritten Quartal 2014.
Bei den Sachinvestitionen war im ersten bis dritten Vierteljahr
2015 ein Rückgang von 4,1 % auf 16,0 Milliarden Euro zu verzeichnen.
Darunter waren Ausgaben für Baumaßnahmen im Wert von 11,9 Milliarden
Euro. Dabei ist zu beachten, dass die zurzeit laufenden und erst in
Nachtragshaushalten geplanten Investitionsmaßnahmen, die zur
Unterbringung von Schutzsuchenden notwendig sind, zum großen Teil
noch nicht abgeschlossen und bezahlt wurden. Der Zuzug von
Schutzsuchenden wird sich deswegen erst in den nächsten Quartalen auf
den Nachweis der Sachinvestitionen in der vierteljährlichen
kommunalen Kassenstatistik auswirken.
Die vollständige Pressemitteilung (inklusive PDF-Version) mit
Tabelle sowie weitere Informationen und Funktionen sind im
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