In Reaktion auf die vereitelten
Sprengstoffanschläge durch Luftfrachtsendungen erklärt der
Hauptgeschäftsführer des Flughafenverbands ADV (Arbeitsgemeinschaft
Deutscher Verkehrsflughäfen) Ralph Beisel: „Die Vorfälle der
vergangenen Tage müssen zunächst detailliert aufgeklärt werden.
Voreilige Schlussfolgerungen und Schnellschüsse helfen niemandem.
Erst nach detaillierter Analyse des Verlaufs der Frachtsendung können
möglicherweise notwendige Konsequenzen für die Sicherheitskontrollen
in der Luftfracht gezogen werden.“
Bei der Luftfracht handelt es sich um komplexe logistische
Prozesse, die sehr zeitsensibel sind. Die erforderlichen
Sicherheitsmaßnahmen werden regelmäßig von deutschen und europäischen
Behörden überprüft. Für die Kontrolle von Luftfrachtsendungen sind in
Deutschland die Fluggesellschaften zuständig. Die Fluggesellschaften
unterliegen den Weisungen des Luftfahrtbundesamtes. Grundsätzlich
müssen Luftfrachtsendungen vor der Verladung in das Luftfahrzeug
kontrolliert werden. Gleiches gilt für Transferfracht, die aus
Drittländern außerhalb der EU umgeladen wird.
Seit April 2010 gibt eine EU-Verordnung den aktuellen Rahmen zur
Herstellung einer sogenannten „sicheren Lieferkette“ vor. Nach dieser
müssen Unternehmen in Deutschland durch lückenlose Kontrollen einen
sicheren Transport von Fracht garantieren. Dazu müssen diese
Unternehmen durch das Luftfahrtbundesamt als „Reglementierte
Beauftragte“ oder „Bekannte Versender“ zertifiziert werden.
„Für die deutschen Flughäfen hat Sicherheit höchste Priorität. Wir
gehen davon aus, dass die Behörden wie schon bei den vereitelten
Anschlägen von Detroit im vergangenen Dezember besonnen reagieren.
Eine maßvolle Debatte liegt im Interesse aller Beteiligten“, so
ADV-Hauptgeschäftsführer Ralph Beisel abschließend. An den 23
internationalen Verkehrsflughäfen wurden 2009 3,6 Millionen Tonnen
Luftfracht umgeschlagen.
Pressekontakt:
Friederike Langenbruch
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Politik, Presse und Öffentlichkeitsarbeit
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