Kopplungsverbot aufgehoben – EMIRAT AG bestätigt: Mehr Spielraum bei Gewinnspielen

Bisher galt, dass die Teilnahme an einem Gewinnspiel nicht vom Erwerb eines Produkts abhängig gemacht werden durfte. Sie musste immer auch unabhängig vom Kauf möglich sein. So war es z.B. unzulässig, ein Gewinnspiel anzubieten, an dem nur teilgenommen werden kann, wenn gleichzeitig ein kostenpflichtiges Zeitschriftenabonnement abgeschlossen wird. Diese Regelung sorgte oftmals für Unsicherheit und brachte Maßnahmen an den Rand der Legalität und vor Gericht.

Der EuGH entschied jedoch jetzt, dass das Kopplungsverbot nicht mit dem EU-Recht vereinbar ist. Ralph Clemens Martin, Vorstand der auf Gewinnspielabsicherung spezialisierten EMIRAT AG, sagt dazu: „Die Annullierung des Gesetzes stellt eine wichtige Entscheidung für die Konsum- und Werbebranche dar. Das Kopplungsverbot hat den Handlungsspielraum bisher eingeschränkt. Jetzt wurde nicht nur Klarheit geschaffen, sondern es ergeben sich ganz neue Potenziale.“

Gewinnspielabsicherung schafft rechtliche und finanzielle Sicherheit
EMIRAT hat sich darauf spezialisiert, Gewinnspiele für Unternehmen zu konzipieren und diese finanziell sowie rechtlich abzusichern. Denn undurchdachte Aktionen können sich zu einem risikoreichen Unterfangen entwickeln. Das Risiko-Management-Konzept von EMIRAT in Kombination mit Rechtsberatung ermöglicht Unternehmen Planungs- sowie Budgetsicherheit. Somit können Veranstalter Aufsehen erregende Marketing-Maßnahmen durchführen, ohne dabei ihren Budgettopf leeren zu müssen. Sie übernehmen lediglich einen Bruchteil der im entsprechenden Gewinnspiel ausgelobten Summe. So lassen sich beispielsweise Adressdaten generieren sowie zur Kundenbindung und Neugewinnung beitragen. Dies resultiert in Effekten wie der Steigerung des Bekanntheitsgrades und Images sowie Verkaufsförderung.

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