Kosten für Versicherung von Anhängern sollen sinken

Inhaber eines Wohnwagens, eines Bootsanhängers oder einer
ganzen Speditionsfirma mussten in den vergangenen Jahren teils erhöhte
Versicherungsprämien zahlen. Ein Gesetzentwurf von Bundesjustizministerin
Christine Lambrecht (SPD), der der Düsseldorfer „Rheinischen Post“ (Dienstag)
vorliegt und der laut interner Regierungspläne an diesem Mittwoch vom Kabinett
verabschiedet werden soll, könnte das nun ändern. Der Grund: Die Kosten für die
Anbieter von Haftpflichtversicherungen für Anhänger werden sinken, weil künftig
bei einem Unfall in der Regel allein die Versicherung des Zugfahrzeugs für den
Schaden aufkommen soll. Seit 2010 gilt eine Doppelhaftung. Demnach müssen sich
der Haftpflichtversicherer des Zugfahrzeugs, also beispielsweise eines Pkw oder
einer Sattelzugmaschine, und der Versicherer des Anhängers die Schadenssumme zu
je 50 Prozent teilen. Das hatte der Bundesgerichtshof entschieden. In der Folge
stieg der Verwaltungsaufwand für die Versicherungen; die Anhängerversicherungen
mussten mehr Schäden regulieren. Nach Angaben des Verbandes der
Automobilindustrie hat die geltende Doppelversicherung von Zugmaschine und
Anhänger bei der Anhängerversicherung zu einer Vervielfachung der Prämien
geführt. Insbesondere bei Betreibern von Anhängerflotten mit bis zu 7000
Fahrzeugen hätten sich zusätzliche Kosten von teilweise über zwei Millionen Euro
ergeben, so der Verband. Ob die Versicherungsunternehmen künftig die geringeren
Verwaltungskosten in Form von niedrigeren Prämien an ihre Kunden weitergeben
werden, ist offen.

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