Kostenausgleichsvereinbarung: PrismaLife AG setzt auf Ehrlichkeit in Lebensversicherungspolicen / Gerichte bestätigen in 40 Verfahren die innovative Praxis der Kostentransparenz

Der führende Liechtensteinische Lebensversicherer
PrismaLife AG setzt auf Kostentransparenz in Policen und wird in 40
Gerichtsverfahren darin bestärkt, das innovative Konzept der
Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) im Sinne eines aufgeklärten und
kritischen Kunden weiterhin zu verfolgen. Dabei setzen sich 16
positive Gerichtsurteile detailliert mit der
Kostenausgleichsvereinbarung auseinander.

Markus Brugger, CEO der PrismaLife AG: „Die
Kostenausgleichsvereinbarung markiert einen Kulturwandel in der
Versicherungswirtschaft und provoziert die klassischen
provisionsgetriebenen Strukturen, welche vom Unwissen vieler
Versicherungsnehmer profitieren. PrismaLife jedoch nennt ehrlich alle
Kosten und erlaubt den freien Blick auf die tatsächliche Anlagesumme,
die der Versicherte für die Altersvorsorge investiert.“

In bisher 40 Gerichtsverfahren wurde die
Kostenausgleichsvereinbarung (KAV) als zulässiges und für den
Verbraucher sinnvolles Prinzip bestätigt. Weil es sich um ein völlig
neues Versicherungskonzept handelt, werden seit 2008 die
Antragsunterlagen und internen Prozesse ständig verbessert und alle
gesammelten Erfahrungen für die permanente Optimierung genutzt. Im
Vordergrund steht die eindeutige Zustimmung des Kunden und seine
Bereitschaft, alle klar benannten Vorteile und Leistungen seiner
PrismaLife-Versicherung zu honorieren.

Die Antragsformulare des Lebensversicherers sind so aufgebaut,
dass weder Vermittler noch Kunde im Rahmen des Abschlussprozesses an
der separaten Kostenausgleichsvereinbarung vorbeikommen. In
Einzelfällen, in denen ein Kunde die Ratenzahlung für seine
Kostenausgleichsvereinbarung vorzeitig einstellt, prüft ein internes
Gremium aus Juristen und Fachverantwortlichen die komplette
Vertragshistorie seit Antragstellung und legt erst danach die weitere
Vorgehensweise fest.

In einem aktuellen Fall, der in 1. Instanz vor dem LG Rostock
verhandelt wurde, hat sich der Versicherer zwischenzeitlich in der 2.
Instanz mit dem Kunden verglichen. „Aus sozialen Aspekten wäre es für
den Kunden nicht zumutbar gewesen, den Fall durch die zweite Instanz
weiter zu verfolgen“, bestätigt Brugger.

Die PrismaLife AG ist der führende Liechtensteinische
Lebensversicherer mit Sitz in Ruggell. Das Unternehmen entwickelt
Fondspolicen und Vorsorgeprodukte zur Absicherung biometrischer
Risiken für den deutschen und österreichischen Markt. Die PrismaLife
verwaltet Kundengelder in Höhe von über 613 Millionen Euro. Die
Beitragseinnahmen 2010 betrugen 178.40 Millionen Euro. Infos unter:
www.prismalife.com

Pressekontakt:
Alexandra Becker, Communications Manager, Tel.: +423 237 00 46,
E-Mail: alexandra.becker@prismalife.com