In Zeiten von Finanz-, Wirtschafts- und
Haushaltskrisen besteht für Staaten die Notwendigkeit, weitere
Einnahmequellen zu erschließen. In Deutschland fordern deshalb viele
Politiker ein Comeback der Vermögensteuer, die seit 1997 ausgesetzt
ist. Auch in anderen europäischen Ländern sollen Reiche stärker zur
Kasse gebeten werden. Eine aktuelle KPMG-Studie vergleicht deshalb
die bestehenden deutschen Regelungen zur Besteuerung von Vermögen mit
denen in Frankreich, Großbritannien, Italien, den Niederlanden,
Österreich, der Schweiz und den USA. Die Publikation, die den Titel
„Vermögensteuer – wer besteuert wie?“ trägt, betrachtet dabei nicht
nur die allgemeine Vermögensteuer, sondern durchleuchtet auch andere
vermögensbezogene Steuern wie die Grundsteuer und die Erbschaft- und
Schenkungsteuer.
Die Studie kommt zum Schluss, dass in allen untersuchten
europäischen Staaten das Aufkommen der Vermögensteuer im Vergleich zu
den gesamten Steuereinnahmen von geringerer Bedeutung ist. So machen
die vermögensabhängigen Abgaben lediglich zwischen 0,07 und 5 Prozent
der gesamten Steuereinnahmen des jeweiligen Landes aus. Einzige
Ausnahme und damit absoluter Spitzenreiter ist Frankreich mit 8,6
Prozent. Deutschland liegt im Mittelfeld. Hier machen die Einnahmen
aus Vermögen 2,8 Prozent des gesamten Steueraufkommens aus.
Die Betrachtung der einzelnen vermögensbezogenen Steuerarten
bringt ein ähnliches Ergebnis zu Tage: Der Anteil der Grundsteuer an
den gesamten Steuereinnahmen in Europa liegt zwischen 0,5 Prozent in
Österreich und 5 Prozent in Frankreich. Deutschland belegt mit rund 2
Prozent einen mittleren Platz. Das Aufkommen aus der Erbschaft- und
Schenkungsteuer spielt in allen Staaten eine eher geringe Rolle. Die
Steuereinnahmen betragen zwischen 0,07 Prozent in Italien und 0,8
Prozent in Deutschland. Nur Frankreich nimmt mit 2,4 Prozent eine
Sonderrolle ein.
Dr. Martin Lenz, Tax-Partner bei KPMG und verantwortlich für die
Studie: „Die derzeitige Vermögensbesteuerung in Deutschland
entspricht internationalem Standard. Wir sollten aus diesem
europäischen Trend nicht ausscheren, zumal die Verwaltungs- und
Erhebungskosten sowohl bei den Finanzbehörden als auch bei den
Steuerpflichtigen erheblich sein werden. Insbesondere sollte darauf
geachtet werden, dass auch in Krisenzeiten der Fortbestand von
Unternehmen nicht gefährdet wird.“
Sie finden die komplette Studie hier zum Download:
http://www.kpmg.de/docs/vermoegenssteuer-kpmg-20120919.pdf
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