„Jetzt bestätigen auch neutrale Gutachter, was wir schon immer gesagt haben: Die Krankenhäuser rechnen ihre Behandlungsleistungen gegenüber den Krankenkassen korrekt ab. Damit werden die Behauptungen des Spitzenverbandes der Gesetzlichen Krankenversicherung über die angeblichen Falschabrechnungen der Kliniken als interessengeleitete Meinungsmache enttarnt.“ Mit diesen Worten kommentierte der Geschäftsführende Direktor der Hessischen Krankenhausgesellschaft (HKG), Rainer Greunke, die Ergebnisse eines neutralen Gutachtens zum Abrechnungsverhalten deutscher Krankenhäuser, das heute, am 11. Oktober, in Berlin vorgestellt wird.
Bereits seit Monaten findet eine durch den GKV-Spitzenverband initiierte Kampagne gegen die Krankenhäuser ihren Niederschlag in den Medien, mit der den Krankenhäusern Falschabrechnungen zu Lasten der Solidargemeinschaft vorgeworfen werden. Unter Berufung auf Prüfungen des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung (MDK) werden den Kliniken Milliardenbeträge unterstellt, die angeblich zu viel abgerechnet werden.
Solchen Behauptungen fehlen die Fakten, vielmehr sind sie das Ergebnis irreführender Schlussfolgerungen aus unzulässigen Hochrechnungen. Die Studie der renommierten Wirtschaftsprüfungsgesellschaft BDO verdeutlicht nun, dass
– 96 Prozent aller Krankenhausabrechnungen unbeanstandet sind,
– bei nachträglichen Beanstandungen nicht um die Behandlungsrechnung als Ganzes, sondern um Interpretationen von Details gerungen wird,
– die Krankenhäuser jährlich 700 Mio. Euro Prüfungskosten aufzubringen haben,
– Kliniken bei Rechnungsstreitigkeiten nachgeben, um z.T. jahrelange Gerichtsverfahren bis zum Rechnungsausgleich zu vermeiden,
– die Prüfungsbürokratie Personal der Kliniken bindet, das zur Patientenversorgung besser eingesetzt wäre.
Das nun vorliegende Gutachten zeigt, dass der überwiegende Teil der Prüfungen des MDK sich überhaupt nicht auf die sachlichfachliche Abrechnungsprüfung bezieht, sondern nachträglich die von den Kliniken in der akuten Phase der Patientenversorgung erbrachten medizinischen Leistungen in Frage stellt. „Schlimm ist, dass dabei oft viele Wochen später von einem MDK-Prüfer anonym am Schreibtisch entschieden wird, ob und in welchem Umfang eine medizinische Leistung notwendig gewesen ist. Maßgebend für die stationäre Behandlung ist jedoch der Patient und die Verantwortung des Krankenhausarztes für ihn und nicht das Ziel der Kassen, am Patienten sparen zu wollen“, erklärte der HKG-Geschäftsführer in einer aktuellen Mitteilung an die Presse.
Die Hessische Krankenhausgesellschaft e.V. (HKG) ist der Dachverband der Krankenhausträger in Hessen, in dem über 170 Akutkrankenhäuser des Landes mit zusammen rd. 35.000 Krankenhausbetten und einer Gesamtbeschäftigtenzahl von rd. 70.000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zusammengeschlossen sind. Die HKG ist Interessenvertretung der Krankenhäuser in der gesundheitspolitischen Diskussion, nimmt gesetzlich übertragene Aufgaben im Gesundheitswesen wahr und unterstützt ihre Mitglieder durch individuelle Beratung.
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