Mit Anfang 2011 treten gleich mehrere wichtige Änderungen zur gesetzlichen Krankenkasse (GKV) und zur privaten Krankenversicherung (PKV). Zum einen steigt der Beitragssatz für Kassenpatienten und zum anderen wird der Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer deutlich erleichtert. Die Gesundheitsreform und die Neuerungen zur Krankenversicherung in 2011 im Überblick auf http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/gesundheitsreform-2011-pkv-im-vorteil-1246
Die umstrittene Gesundheitsreform des Gesundheitsministers Philipp Rössler (FDP) beschert Kassenpatienten ab dem 01. Januar 2011 einen deutlich höheren Krankenkassenbeitrag. Der allgemeine Beitragssatz zur gesetzlichen Krankenkasse steigt von 14,9 Prozent auf 15,5 Prozent. Neben den zu erwartenden Preissteigerungen für Gas und Strom ist Erhöhung des Krankenkassen-Beitragssatzes die größte finanzielle Belastung für private Haushalte in Deutschland.
Neu ist in diesem Zusammenhang auch die Aufteilung des Beitragssatzes auf Arbeitgeber und Arbeitnehmer. Bislang wurden die Krankenkassenbeiträge zu gleichen Teilen als Arbeitgeberanteil und Arbeitnehmeranteil zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer aufgeteilt. Um jedoch die Lohnnebenkosten gering zu halten, wurde der Arbeitgeberanteil nun eingefroren, dieser soll auch bei zukünftigen Beitragserhöhungen nicht weiter steigen. Somit müssen zukünftige Beitragssteigerungen allein vom Versicherten getragen werden. Das Versprechen der FDP an die Wirtschaft, die Krankheitskosten von den Lohnnebenkosten zu entkoppeln wurde damit in die Tat umgesetzt.
Gesetzliche Krankenkassen dürfen ab 2011 bei defizitärem Wirtschaften einen höheren Zusatzbeitrag erheben. Bislang galt die Obergrenze von 8 Euro oder maximal einem Prozent vom Bruttogehalt. Experten befürchten für die Zukunft weitere große finanzielle Belastungen für private Haushalte durch den Krankenkassen Zusatzbeitrag.
Ebenfalls Bestandteil der Gesundheitsreform ist der vereinfachte Wechsel in die private Krankenversicherung für Angestellte und Arbeitnehmer. Mit der Abschaffung der sogenannten Drei-Jahres-Frist tritt die Verkürzung der Wartezeit von drei auf ein Jahr in Kraft und erlaubt sozialversicherungspflichtig Angestellten den schnelleren Wechsel in die PKV. Dabei gilt nach wie vor die Jahresarbeitsentgeltgrenze als Hürde. Wer also in 2011 von der gesetzlichen in die private Krankenversicherung wechseln möchte, muss für das Jahr 2010 ein Bruttoeinkommen oberhalb der Versicherungspflichtgrenze von 49.950 Euro nachweisen.
Auch Versicherte der privaten Krankenversicherung müssen sich ab Januar 2011 auf höhere Beiträge einstellen. Bis auf wenige Ausnahmen nehmen alle PKV Anbieter eine Beitragserhöhung vor, im Durchschnitt erhöhen sich die Prämien für PKV-Tarife um 7 Prozent. Unter http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/pkv-tarifvergleich sind sämtliche Gesellschaten mit ihren Tarifen aufgeführt. Ein Vergleich der Preise und Leistungen gibt einen groben Überblick.
Nicht wenige private Krankenversicherer erhöhen ihre Beiträge überdurchschnittlich. In diesem Fall steht den Versicherungsnehmern ein Sonderkündigungsrecht zu. Ein PKV Wechsel innerhalb von vier Wochen nach Erhalt der schriftlichen Beitragserhöhung ist ohne Einhalten von Voraussetzungen und Kündigungsfristen möglich. Empfehlungen und Tipps gibt es auf http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/pkv-wechsel mit der Möglichkeit, alternative PKV Tarife individuell zu berechnen und zu vergleichen.
Das Online Verbraucherportal http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/ informiert regelmäßig und tagesaktuell über die gesetzliche und private Krankenversicherung. Entscheidungsrelevante Nachrichten und ein kostenloser Krankenversicherungsvergleich auf http://www.pkv-private-krankenversicherung.net/online-vergleich sollen Versicherungsnehmer bei der Orientierung helfen.