(DGAP-Media / 17.05.2013 / 12:46)
Eine steigende Zahl von Menschen helfen ihrem Aussehen durch
Schönheitsoperationen nach. Doch sind diese weder frei von Risiko, noch
werden sie durch die Krankenversicherung bezahlt. Darauf macht die SIGNAL
IDUNA Gruppe, Dortmund/Hamburg. aufmerksam.
Schönheitsoperationen sind schon lange nicht mehr nur Prominenten oder
Schauspielern vorbehalten: Jedes Jahr finden hierzulande geschätzt rund
500.000 entsprechende Eingriffe statt. Jeder sechste Deutsche könnte sich
eine Operation vorstellen, um attraktiver zu wirken. Besonders gern wird
Mutter Natur im Gesicht nachgeholfen: Faltenglättungen, Lid- und
Nasenkorrekturen belegen vordere Plätze bei der –Körper-Optimierung–. Zudem
zählen Fettabsaugungen sowie Brustvergrößerungen zu den häufigen
Eingriffen. Aber nicht immer gefällt das Ergebnis: So ist jede/r Vierte
unzufrieden mit dem neuen Look.
Die SIGNAL IDUNA rät daher, sich eine solche Operation lange und reiflich
zuüberlegen. Denn Schönheitskorrekturen sind meistens auch operative
Eingriffe mit allen –typischen– Risiken, selbst wenn der Operateur
fehlerfrei arbeitet. Entzündungen, unerwünschte Narbenbildung, Schmerzen,
allergische Reaktionen auf Implantate, Schädigungen von Nerven, um hier nur
einige zu nennen. Dazu kommen die operationsüblichen Narkose-Risiken, denn
viele Schönheitsoperationen werden unter Vollnarkose durchgeführt.
Schätzungsweise gibt es nach jedem fünften Eingriff Probleme, die teilweise
weitere Operationen nach sich ziehen.
Hinzu kommt der finanzielle Aspekt: Wer schön sein will, muss nicht nur
leiden, sondern auch zahlen. So schlägt eine Brustvergrößerung mit
durchschnittlich 5.000 Euro zu Buche; Nase machen: ca. 3.000 Euro;
Eigenhaarverpflanzung: Los geht–s ab 2.000 Euro. Treten nach dem Eingriff
Komplikationen auf, kann sich der ursprüngliche Betrag vervielfachen.
Teilweise ist es auch mit einem Eingriff nicht getan, denn beispielsweise
bei Brustvergrößerungen müssen die Implantate meistens regelmäßig getauscht
werden.
Da eine kosmetische Operation zumeist medizinisch nicht notwendig ist,
zahlen hierfür in der Regel weder gesetzliche noch private
Krankenversicherung. Eine Schönheitsoperation oder Folgen von
Komplikationen ziehen keine Krankschreibung nach sich, so dass eine
Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall entfällt. Dies bedeutet auch, dass die
Krankenkasse das Krankengeld ganz oder teilweise streicht, wenn der Patient
in direkter Folge der Operation oder von Komplikationen arbeitsunfähig ist.
Kontakt:
Edzard Bennmann
Leiter Unternehmenskommunikation
Fon: 0231-135-3539
Mail: edzard.bennmann@signal-iduna.de
Ende der Pressemitteilung
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Emittent/Herausgeber: SIGNAL IDUNA Gruppe
Schlagwort(e): Versicherungen
17.05.2013 Veröffentlichung einer Pressemitteilung,übermittelt durch
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