
Beim Kredit für Selbstständige sollte sich der kluge Antragsteller überlegen, anstelle eines zweckungebundenen Darlehens (freie Verwendung der Kreditsumme) ein zweckgebundenes Darlehen zu beantragen. Dies ist für die Bank durchaus von Belang, denn beispielsweise beim Kauf von Fahrzeugen oder Immobilien dienen diese dann als Sicherheit für die Bank. Wenn der Selbständige den Kreditverpflichtungen nicht nachkommen kann, könnte in diesem Fall die Bank den Finanzierungsgegenstand im Notfall veräußern.
Günstigere Konditionen für Kredit für Selbstständige je nach Verwendungszweck!
Wegen des geringeren Ausfallrisikos gewähren Banken in der Regel günstigere Konditionen als bei einem Kredit zur freien Verwendung. Je geringer der Kreditgeber ein allfälliges Ausfallrisiko einschätzt, desto höher sind die Chancen auf einen günstigen Kredit. Dies gilt natürlich ganz allgemein und nicht nur für beruflich Selbständige!
Weitere Voraussetzungen für Kredit für Selbstständige:
Neben dem Verwendungszweck sollte der beruflich Selbstständige beachten, dass darüber hinaus folgende drei Kriterien geprüft werden:
– betriebswirtschaftliche Auswertung
– ausreichendes Durchschnittseinkommen in Relation zur beantragten Kredithöhe
– mehrere Jahre erfolgreiche Selbständigkeit
– je nach Bank zusätzliche Sicherheiten wie z.B. Bürgschaft
Weitere Informationen zu den Kredit-Voraussetzungen für Selbstständige:
http://www.kredit-selbständige.de/voraussetzungen/
Vollständiger Artikel unter:
http://www.kredit-selbständige.de/angabe-verwendungszweck/
Portal für Alternativen Kredit für Selbständige: http://www.kredit-selbständige.de