Kreditmanagement-Software der Prof. Schumann GmbH erfüllt Bedingungen der BDSG-Novelle

Bisher durften Daten nach einer einfachen Interessenabwägung weitergeleitet werden. Mit der Gesetzesnovelle wurden die gesetzlichen Anforderungen konkretisiert und in einer abschließenden Aufzählung zusammengefasst. So müssen z. B. ab sofort, in Verzug geratene Schuldner zwei Mal gemahnt und über die Übermittlung der Daten informiert sein, bevor die Daten an eine Auskunftei weitergeleitet werden dürfen.

„Auch wenn diese Änderungen hauptsächlich die Daten natürlicher Personen betreffen, gibt es einen Grenzbereich, der für das B2B Geschäft relevant ist. So sind Firmen, bei denen Rückschlüsse auf eine natürliche Person möglich sind, wie z. B. Einzelkaufleute oder Freiberufler, ebenfalls von der BDSG-Novelle betroffen. Unseren Kunden bieten wir für diesen Fall ein kostenloses Software-Update an“, so Dr. Martina Städtler-Schumann, Geschäftsführerin der Prof. Schumann GmbH. Dieses Update ermöglicht eine automatisierte Umsetzung der BDSG-Novelle. So kann nun die Übertragung von Firmendaten mit bestimmten oder unbekannten Rechtsformen über eine Filterfunktion verhindert werden. Damit kann sichergestellt werden, dass nur „echte“ – vom BDSG nicht betroffene Firmendaten – an Auskunfteien geliefert werden. Als weitere Neuerung ist es auch möglich, die Freigabe zur Übermittlung im jeweiligen Datensatz individuell zu regeln. Dies kommt zum Beispiel dann zum Einsatz, wenn eine ausdrückliche Zustimmung des Kunden vorliegt.

„Ohne IT-Einsatz ließen sich die neuen gesetzlichen Vorgaben nur deutlich umständlicher und schwerer befolgen. Der Credit Application Manager bietet eine automatisierte Befolgung der neuen gesetzlichen Vorgaben und eine geprüfte und sichere Daten-Einlieferung“, so Städtler-Schumann.