Dieses Papier bringt Schwung in den Grünen Deal der EU. Denn
die Brüsseler Kommission hat mit großer Gründlichkeit die Produktpalette unserer
Gesellschaft auf Wiederverwendbarkeit, Rohstoffverbrauch und CO2-Belastungen bei
der Herstellung durchleuchtet. Herausgekommen ist zwar vieles, was bereits 2015
in dem damaligen Gesetz zur Kreislaufwirtschaft enthalten war – wie das „Recht
auf Reparatur“. Aber nach fünf verlorenen Jahren, in denen sich kein Hersteller
um die Auflagen der EU gekümmert hat, könnte nun tatsächlich etwas passieren.
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