Kretschmer: Anonymität im Netz muss möglich sein

Das Oberlandesgericht Hamm hat die Einschränkung
von Anonymität im Netz als Verstoß gegen die im Grundgesetz geregelte
Meinungsfreiheit gewertet. Dazu erklärt der stellvertretende
Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael Kretschmer:

„Anonymes Handeln muss auch im Internet möglich sein. Das
Oberlandesgericht Hamm hat ein kluges Urteil gefällt. Es bestätigt
die Notwendigkeit von Anonymität im Netz zur Gewährleistung der
grundgesetzlich geregelten Meinungsfreiheit. Es kann nicht sein, dass
Menschen aus Angst vor Repressalien ihr Recht auf freie
Meinungsäußerung nicht ausüben. Das Oberlandesgericht spricht hier zu
Recht von der Gefahr einer Selbstzensur.

Ein grundsätzliches Recht auf Anonymität im Internet kann es nicht
geben. Beispielsweise beim Versandhandel, Behördengängen oder bei
bestimmten Zahlungsabläufen im Netz kommt niemand auf die Idee einer
anonymen Nutzung. Auch öffentliche Äußerungen von Politikern sollten
unter Nennung des Klarnamens publiziert werden. Politische Teilhabe
kann und sollte jedoch sehr wohl anonym möglich sein.“

Hintergrund:

Das Urteil des Oberlandesgerichts Hamm (Beschluss vom 03.08.2011,
Aktenzeichen: I-3 U 196/10) bezieht sich auf die anonyme Bewertung
eines Arztes auf einer Bewertungsplattform im Internet. Der Arzt
klagte, weil der Plattformbetreiber die Identität des Nutzers nicht
preisgegeben hatte. Das Oberlandesgericht berief sich in seinem
Urteil auf den § 13 Abs. 6 TMG, der besagt, dass jeder Bürger eine
anonyme Nutzung von Telemediendiensten zusteht. Auch das Recht auf
Nutzung eines Pseudonyms ist in diesem Paragraphen geregelt.

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