Kretschmer/Rupprecht: Grundgesetzänderung für die Hochschulen muss kommen

Im Ausschuss für Bildung, Forschung und
Technikfolgenabschätzung findet am heutigen Mittwoch eine Anhörung
zum Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Änderung des Artikel 91b
Grundgesetz statt. Dadurch soll der Bund Möglichkeiten erhalten, die
Hochschulen stärker als bisher zu fördern. Hierzu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Kretschmer, und der bildungspolitische Sprecher Albert Rupprecht:

Michael Kretschmer: „Die Grundgesetzänderung 91b muss nun endlich
beschlossen werden. Die heutige Anhörung hat noch einmal gezeigt,
dass der Vorschlag der Bunderegierung sachgerecht und im Sinne der
Hochschulen ist. Er ermöglicht weitere Kooperationen zwischen
Universitäten und außeruniversitären Forschungseinrichtungen. Daher
gibt es keinen sachlichen Grund, die Verabschiedung im Bundesrat
weiter zu blockieren. Das Agieren der SPD ist fahrlässig: Alle
Experten sind sich einig, dass die Änderung dringend nötig ist. Dass
die Opposition sie im Bundesrat aus rein wahltaktischen Motiven
weiter torpediert, dafür haben Forschung und Hochschulen in
Deutschland zu Recht kein Verständnis.“

Albert Rupprecht: „Das Votum der Experten ist eindeutig: Die
Grundgesetzänderung ist nötig – und zwar jetzt. Nie hatten mehr junge
Menschen die Chance zu studieren als heute. Nie gab es eine stärkere
Dynamik in der Hochschulforschung als heute. Ohne die Bundesmittel
aus dem Hochschulpakt und der Exzellenzinitiative könnten wir vielen
diese Chancen nicht bieten. Der Hochschulpakt läuft 2015, die
Exzellenzinitiative 2017 aus. Auch danach brauchen die Hochschulen
eine verlässliche Finanzierung. Wir wollen den Hochschulen von Seiten
des Bunds diese Verlässlichkeit und Planbarkeit bieten. Das geht nur
mit der Grundgesetzänderung. Dazu braucht es auch die SPD. Doch statt
dem Rat aller Fachleute zu folgen, nimmt sie die Hochschulen in
Geiselhaft, um dem Bund unter dem Vorwand „Bildung“ Geld für ihre
klammen Landeshaushalte abzuknöpfen. Das ist unredlich. Die SPD muss
ihrer staatspolitischen Verantwortung gerecht werden und den Weg für
die Grundgesetzänderung frei machen. Die Abiturienten und die
Nachwuchswissenschaftler des Jahrgangs 2015 sollen mindestens die
gleichen Studien- und Arbeitsbedingungen vorfinden wie die des
Jahrgangs 2012.“

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