Das Bundeskabinett hat heute den Entwurf eines
Wissenschaftsfreiheitsgesetzes verabschiedet. Dazu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Michael
Kretschmer und der zuständige Berichterstatter, Tankred Schipanski:
„Mit dem Wissenschaftsfreiheitsgesetz löst die christlich-liberale
Koalition ein zentrales Versprechen des Koalitionsvertrags ein. Das
Gesetz leistet einen entscheidenden Beitrag, um der Wissenschaft auch
in Zukunft verlässliche Rahmenbedingungen zu bieten und die Qualität
der Forschung in Deutschland dauerhaft sicherzustellen. Die
Forschungsorganisationen erhalten in vier Kernbereichen –
insbesondere Haushalt und Personal – spürbar mehr Flexibilität.
Der Gesetzentwurf sieht die Einführung von Globalhaushalten vor.
Sie erlauben die Übertragung von Mitteln auf Folgejahre
(Überjährigkeit) sowie die vollständige Deckungsfähigkeit zwischen
Betriebs- und Investitionsmitteln. Vorhandene Stellenpläne können
abgeschafft werden. So tragen wir den Unwägbarkeiten des
Forschungsprozesses auch haushalterisch Rechnung und ermöglichen den
Forschungseinrichtungen mehr Flexibilität in der
Mittelbewirtschaftung.
Wenn wir hochqualifiziertes Personal halten und neue Spitzenkräfte
gewinnen wollen, müssen die Einrichtungen im stärker werdenden
internationalen Wettbewerb um die besten Köpfe konkurrenz- und
marktfähige Angebote machen können. Der Gesetzentwurf beinhaltet
deshalb die Lockerung des Besserstellungsverbots: privat eingeworbene
Mittel dürfen fortan zur Zahlung von Gehältern und
Gehaltsbestandteilen verwendet werden.
Mehr Freiheit bedeutet jedoch auch zusätzliche Verantwortung.
Daher implementiert der Gesetzentwurf ein internes und externes
Wissenschafts- und Finanzcontrolling sowie ein ausgeprägtes
Berichtswesen gegenüber den Zuwendungsgebern.
Es kommt nun entscheidend darauf an, dass die Länder die
Grundideen dieses Gesetzentwurfes aufgreifen. Ihre Unterstützung ist
notwendig, da der überwiegende Teil der Forschungseinrichtungen von
Bund und Ländern gemeinsam finanziert wird. In Kooperation mit den
Ländern müssen auch Wettbewerbsverzerrungen zwischen Universitären
und außeruniversitären Einrichtungen vermieden werden.“
Hintergrund:
Bereits in der letzten Legislaturperiode hat die unionsgeführte
Bundesregierung die Initiative Wissenschaftsfreiheitsgesetz auf den
Weg gebracht. In dieser Legislatur werden diese Maßnahmen in Form
eines Gesetzes verstetigt und ausgebaut.
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