Die Koalitionsfraktionen haben einen
Änderungsantrag zum Stasi-Unterlagen-Gesetz vorgelegt. Dazu erklärt
der stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion,
Michael Kretschmer:
„Wir unterstützen den Vorstoß von Roland Jahn, für mehr
Glaubwürdigkeit der Stasi-Unterlagen-Behörde (BStU) und deren
Aufarbeitungsarbeit zu sorgen. Deshalb haben wir einen
Regelungsvorschlag zur Weiterbeschäftigung von ehemaligen
Stasi-Mitarbeitern außerhalb der BStU eingebracht. Dass dieser
verfassungsrechtlichen Grundsätzen entsprechen muss, steht außer
Frage. Er wurde entsprechend begutachtet. Auch Staatsminister Bernd
Neumann steht hinter dem Vorhaben.
Noch immer werden jährlich etwa 100.000 Anträge von Opfern der
SED-Diktatur gestellt. Diesen Menschen sind wir es schuldig, endlich
für eine vernünftige Regelung zu sorgen.
Die ungewollte Begegnung von Opfern und Tätern in der
Stasi-Unterlagen-Behörde ist nach wie vor eine Zumutung. Unser
Anliegen ist es deshalb, zu einer schnellen und für alle Beteiligten
angemessenen Änderung dieser Situation zu kommen.“
Hintergrund:
Durch einen Änderungsantrag der Koalitionsfraktionen soll in §37a
des StUG aufgenommen werden, dass die Beschäftigung ehemaliger
Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes in der BStU unzulässig ist.
Ehemalige Mitarbeiter des Staatssicherheitsdienstes, die zum
Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Bestimmung in der BStU bereits
beschäftigt sind, sollen ihren Fähigkeiten entsprechend und unter
Berücksichtigung sozialer Belange auf einen gleichwertigen
Arbeitsplatz innerhalb der Bundesverwaltung versetzt werden, wenn
ihnen dies im Einzelfall zumutbar ist.
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