Krings/Börnsen: Wegweisende Entscheidung für das Urheberrecht

Das Oberlandesgericht Karlsruhe hat entschieden,
dass auch Nachrichtentexte in der Regel den Schutz des
Urheberrechtsgesetzes genießen. Die französische Nachrichtenagentur
AFP hatte gegen ein regional ausgerichtetes Internetmagazin geklagt.
Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und der kultur- und
medienpolitische Sprecher Wolfgang Börnsen (Bönstrup):

„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt das Urteil des OLG
Karlsruhe zum Urheberrecht von Nachrichtentexten. Auch
Nachrichtentexte oder Agenturmeldungen sind demnach „persönliche
geistige Schöpfungen“ und damit urheberrechtlich relevant.

Damit hat das OLG den Urheberrechtsschutz gestärkt. Diejenigen,
die mit großen finanziellen Anstrengungen kreative Inhalte
finanzieren, können ihre Rechte nun besser verfolgen. Das Urteil ist
ein wichtiger Hebel, um gegen die Selbstbedienung im Netz vorzugehen.

Eine kreative Leistung muss angemessen vergütet werden – diesen
Grundsatz hat die Union immer vertreten. Auch weiterhin muss zuerst
der Urheber im Mittelpunkt unserer Überlegungen zum Schutz des
geistigen Eigentums stehen.

Die Bundesregierung sollte sich durch dieses Urteil ermutigt
fühlen, nun baldmöglichst einen Entwurf für den sog. Dritten Korb der
Urheberrechtsreform vorzulegen.“

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