Krings: Ergebnisse des gestrigen Koalitionsausschusses – ein Erfolg für die Rechtspolitik

Der Koalitionsausschuss hat in seiner gestrigen
Sitzung die schnelle Umsetzung bislang strittiger rechtspolitischer
Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag beschlossen. Dazu erklärt der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Fraktion im Deutschen
Bundestag, Günter Krings:

„Der Koalitionsausschuss hat ein beachtliches rechtspolitisches
Paket verabschiedet. Wichtig ist, dass wir die im Koalitionsausschuss
beschlossenen Vorhaben im Gleichklang zügig gemeinsam umsetzen.

1. Gemeinsames Sorgerecht nicht verheirateter Eltern

Die Rechte des Vaters beim gemeinsamen Sorgerecht nicht
verheirateter Eltern werden künftig durch ein erleichtertes
Antragsverfahren gestärkt. Damit wird gewährleistet, dass auch der
Vater zügig das Sorgerecht erhält, wenn dies dem Kindeswohl nicht
widerspricht.

Es ist gelungen, eine ausgewogene Regelung zu finden, die sowohl
die Bedürfnisse der Mutter in der Geburtssituation berücksichtigt als
auch die Rechte des Vaters, sich um sein Kind kümmern zu können. Dies
ist vor allem ein Erfolg für die Kinder, die Vater und Mutter
brauchen. Dabei steht nach wie vor das Wohl des Kindes an oberster
Stelle.

2. Jugendstrafrecht

Daneben wurde die schnelle Vorlage von Gesetzentwürfen zu
zentralen strafrechtlichen Vorhaben aus dem Koalitionsvertrag
beschlossen. Nach den Beschlüssen des Koalitionsausschusses kann die
Justizministerin die Umsetzung des Warnschussarrests, der
Jugendlichen deutlich die Konsequenzen weiterer Gesetzesverstöße vor
Augen führt, nicht mehr länger verzögern, sondern muss endlich
handeln.

Nach derzeitiger Gesetzeslage können neben der Jugendstrafe
lediglich Weisungen und Auflagen erteilt werden. Künftig wird neben
der Aussetzung der Verhängung oder Vollstreckung der Jugendstrafe die
Verhängung eines Jugendarrests möglich sein. Damit wird eine neue
Form des erzieherischen Einflusses möglich.

Junge Täter sollen mit dem Warnschussarrest konkret erfahren, was
es bedeutet, hinter Gittern zu sitzen. Es muss endlich der
Vergangenheit angehören, dass Jugendliche ihre Bewährungsstrafen wie
Trophäen vorzeigen.

Durch die Erhöhung des Höchstmaßes der Jugendstrafe bei Mord für
Heranwachsende von 10 auf 15 Jahre wird künftig ein angemessener
Schuldausgleich möglich sein.

3. Gewerbliche Sterbehilfe

Nach der Einigung im Koalitionsausschuss ist jetzt klar:

Es wird künftig keinen gewerblich organisierten Tod auf Bestellung
geben, dies wird die Koalition klar regeln. Sterben als
Dienstleistungsangebot widerspricht dem christlichen Menschenbild und
ist menschenverachtend. Gewerbliche Sterbehilfe ist kein Gebot der
Nächstenliebe, sondern ein unwürdiges Geschäft mit der Angst der
Menschen vor Schmerz und Leid auf ihrem letzten Weg. Sicherheit,
Begleitung und Beratung sollen und müssen einen sicheren Rahmen für
eine menschenwürdige Sterbebegleitung geben.

4. Urheberrecht

Im Urheberrecht ist auf der Basis der Empfehlungen der Rechts- und
Kulturpolitiker eine ausgewogene Regelung für das
Leistungsschutzrecht für Presseverlage gefunden worden.

Dies bedeutet: Suchmaschinen wie Google müssen künftig für die
Verbreitung von Presseerzeugnissen – wie Zeitungsartikeln – ein
Entgelt an die Verlage zahlen. Auf diese Weise werden Presseverlage
an Gewinnen gewerblicher Internet Dienste beteiligt.

Der private Nutzer, der einen Zeitungsartikel im Internet liest,
wird nicht vergütungspflichtig.

5. Kronzeugenregelung und Pressefreiheit

Daneben wurde die zügige Umsetzung der Vorhaben zur
Kronzeugenregelung und zur Stärkung der Pressefreiheit beschlossen.“

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