Krings/Heveling: Google vereinnahmt Internetnutzer für eigene Lobbyinteressen

Der Deutsche Bundestag berät am morgigen Freitag in
erster Lesung einen Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Einführung
eines Leistungsschutzrechtes für Presseverlage. Der
Suchmaschinenbetreiber Google hat dagegen die Kampagne „Verteidige
Dein Netz“ gestartet. Dazu erklären der stellvertretende
Fraktionsvorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings
und der zuständige Berichterstatter für das Urheberrecht im
Rechtsausschuss und im Ausschuss für Kultur und Medien Ansgar
Heveling:

„Die von Google initiierte Kampagne ist Stimmungsmache.
Offensichtlich wird hier versucht, unter dem Vorwand eines
vermeintlichen Projektes für die Freiheit des Internets die eigenen
Nutzer für seine Lobbyinteressen zu vereinnahmen.

Es ist ein bemerkenswerter Vorgang, dass ein Unternehmen die
Öffentlichkeit für seine eigenen wirtschaftlichen Interessen
einspannt. Dieses Vorgehen stellt für uns eine neue, bisher nicht
gekannte Form des Lobbyismus dar.

Wir werden im laufenden Gesetzgebungsverfahren die uns
vorgetragenen Argumente sachlich prüfen und abwägen. Vor allem in der
für Ende Januar geplanten öffentlichen Anhörung wird dazu ausreichend
Gelegenheit bestehen. Die Kampagne von Google leistet zu dieser
sachlichen Abwägung jedenfalls keinen Beitrag.

Mit dem Gesetzentwurf wollen wir erreichen, dass es für
Qualitätsjournalismus in unserem Land auch im Internet einen
ausgeglichenen Wettbewerb gibt. Mit seiner Kampagne will Google
erreichen, seine eigenen Interessen in der Öffentlichkeit
durchzusetzen.“

Hintergrund:

Das Leistungsschutzrecht für Presseverlage soll sicherstellen,
dass Presseverlage im Online-Bereich nicht schlechter gestellt sind
als andere Werkvermittler. Der Schutz von Presseerzeugnissen im
Internet soll verbessert werden, da die Presseverleger die
Möglichkeit erhalten sollen, ihre verlegerische Leistung auch im
Online-Bereich geltend machen zu können. Die Einführung dieses
Leistungsschutzrechtes wurde von CDU/CSU und FDP bereits im
Koalitionsvertrag vereinbart.

Der Gesetzentwurf sieht vor, das Leistungsschutzrecht auf eine
gewerbliche Nutzung zu beschränken. Es soll Presseverleger an den
Gewinnen beteiligen, die Dritte mit der kommerziellen Nutzung von
Presseerzeugnissen erzielen. Dabei werden Privatpersonen,
ehrenamtlich organisierte Vereine und Blogger ohne
Gewinnerzielungsabsicht ausdrücklich nicht erfasst. Auch Links
bleiben frei, damit die Informationsfreiheit in Abwägung mit dem
Grundrecht auf Eigentum gewahrt bleibt.

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