Das Bundeswirtschaftsministerium hat am Freitag
eine Studie zu Warnhinweisen bei Urheberrechtsverletzungen
veröffentlicht. Dazu erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings, und der zuständige
Berichterstatter für Urheberrecht im Rechtsausschuss, Ansgar
Heveling:
„Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion begrüßt die Studie der Kölner
Forschungsstelle für Medienrecht als Grundlage für die Fortführung
des `Wirtschaftsdialog zur Bekämpfung der Internetpiraterie`im
Bundeswirtschaftsministerium. Nun sollten sich Provider und
Rechteinhaber zügig auf ein praktikables Warnhinweismodell einigen.
CDU/CSU und FDP haben in ihrem Koalitionsvertrag beschlossen,
unter Wahrung des Datenschutzes bessere und wirksamere Instrumente
zur konsequenten Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen zu
schaffen. Datenschutzneutrale und vorgerichtliche Warnhinweise, wie
sie Professor Schwartmann in seiner Studie vorschlägt, können ein
solches Instrument sein. Dadurch würden Nutzerinnen und Nutzer im
Internet bei einem ersten Verstoß gegen das Urheberrecht umfassend
über die Rechtslage aufklärt, damit ihnen frühzeitig auch die zivil-
und strafrechtlichen Konsequenzen ihres Handelns vor Augen geführt
werden.
Die in einigen europäischen Ländern eingeführten gesetzlichen
Zugangssperren für Internetnutzer sind kein angemessenes Mittel zur
Bekämpfung von Urheberrechtsverletzungen im Internet, weil der
Internetzugang längst zum Kernbestand unserer
Kommunikationsinfrastruktur gehört. Dies bedeutet aber nicht, dass
wir bei massiven Eigentumsverletzungen im Internet weiterhin einfach
wegsehen dürfen. Deshalb wollen wir die Möglichkeiten der
Selbstregulierung unter Beteiligung von Rechteinhabern und
Internetserviceprovidern fördern.
Der parlamentarische Staatssekretär Hans-Joachim Otto hat
angekündigt, dass auf der Grundlage der nun veröffentlichten Studie
im Wirtschaftsdialog beim Bundeswirtschaftsministerium noch im ersten
Halbjahr 2012 eine Entscheidung über ein Warnhinweismodell getroffen
wird. Scheitert auch dieser Anlauf der Selbstregulierung, ist die
Bundesregierung in der Pflicht, eine gesetzliche Regelung zu
entsprechenden Warnhinweisen vorzuschlagen.“
Hintergrund:
Das Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie hat im Sommer
2011 eine Studie zum „Vergleich von Modellen zur Versendung von
Warnhinweisen durch Internet-Zugangsanbieter an Nutzer bei
Urheberrechtsverletzungen“ in Auftrag gegeben. Die Kölner
Forschungsstelle für Medienrecht der FH Köln sollte darin das
Piraterieverhalten im Netz in den letzten zwei Jahren aufzeigen, die
bestehenden und konkret geplanten Warnhinweismodelle in den
EU-Mitgliedstaaten einschließlich einer Auswertung der bisherigen
Praxiserfahrungen und der praktischen Relevanz von
Auskunftsansprüchen darstellen und schließlich auch eine Untersuchung
der Zukunftsgerichtetheit der Warnhinweismodelle mit Blick auf das
sich ändernde Nutzerverhalten erstellen.
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