Krings/Kretschmer: CDU/CSU-Bundestagsfraktion beschließt Positionspapier zum Urheberrecht

Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hat am heutigen
Dienstag 15 Leitlinien für das Urheberrecht in der digitalen
Gesellschaft beschlossen. Damit bekräftigt die CDU/CSU-Fraktion die
Ankündigung vom 12. Juni 2012 und verständigt sich auf Schwerpunkte
zur Modernisierung des Urheberrechts.

Hierzu erklärt der stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion Dr. Günter Krings:

„Das deutsche Urheberrecht hat sich im Grundsatz bewährt, es muss
nicht neu geschaffen werden. Es muss weiterhin vom Urheber her
gedacht werden. Ohne die vielen Inhalte der kreativen Urheber wäre
das Internet nicht vorstellbar. Wir haben in den letzten Jahren
bereits auf die Digitalisierung reagiert und richtige Anpassungen
vorgenommen. Diesen Modernisierungsprozess des Urheberrechtes werden
wir weiter vorantreiben.“

Michael Kretschmer, stellvertretende Fraktionsvorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, erklärt darüber hinaus:

„In der aufgeheizten Debatte um das Urheberrecht stehen wir für
eine sachliche Diskussion und konkrete Vorschläge. Es gilt, die
Interessen von Kreativen, Nutzern und Providern in einen neuen
Ausgleich zu bringen. Für die große Mehrheit der Internetuser ist es
doch selbstverständlich, für die Nutzung von Inhalten einen
angemessenen Preis zu bezahlen. Sie erwarten hierfür vom Gesetzgeber
Rechtssicherheit. Wir setzen uns für ein ausgewogenes und
verständliches Gesetz ein, beispielsweise für Klarstellungen bei
Remixes und Mashups sowie für neue Ansätze bei der Privatkopie und
der Portabilität gekaufter Inhalte. Zudem müssen wir die Verbraucher
besser vor unberechtigten Abmahnungen schützen.“

Die CDU/CSU-Fraktion möchte Informationspflichten und formelle
Voraussetzungen für Abmahnungen verstärken. Pauschale
Streitwertbegrenzungen, welche die Schwere der Rechtsverletzung nicht
berücksichtigen, erachtet sie als nicht zielführend. Auf Grundlage
einer umfassenden Evaluierung strebt die CDU/CSU-Bundestagsfraktion
eine kurzfristige Überarbeitung der Schrankenregelungen in §52a ff.
UrhG an. Zudem setzt sie sich für ein verbindliches
Zweitveröffentlichungsrecht in den Förderrichtlinien für Autoren
wissenschaftlicher Beiträge im Internet ein.

Die CDU/CSU-Fraktion spricht sich für eine individuelle Vergütung
der Kreativen aus und lehnt eine Kulturflatrate aus verfassungs- und
datenschutzrechtlichen Gründen ab. Innovative Geschäftsmodelle wie
z.B. Musik-Streaming-Dienste erleichtern den legalen Zugriff auf
kreative Werke und zeigen, dass eine Kulturflatrate nicht nötig ist.
Illegale Angebote im Internet müssen jedoch, auch zum Schutz der
Nutzer, konsequent gelöscht werden.

Abschließend erklärt Dr. Günter Krings:

„Wer einseitige Forderungen erhebt oder einfach nur abwartet,
macht es sich zu leicht. Das Positionspapier der CDU/CSU-Fraktion ist
ein wichtiger Baustein für ein wirkungsvolles Urheberrecht in der
digitalen Gesellschaft.“

Hintergrund:

Die beiden stellvertretenden Vorsitzenden der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Bereiche Innen und Recht bzw.
Bildung und Forschung sowie Kultur und Medien hatten die Leitlinien
entwickelt und am 12. Juni 2012 als Diskussionspapier zum
Urheberrecht vorgestellt. Das Papier wurde auf der heutigen
Fraktionssitzung beschlossen.

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