Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages wurden
heute Sachverständige zur Reform des Wahlrechts angehört. Hierzu
erklärt der der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:
„Die Anhörung hat gezeigt, dass der Gesetzesentwurf der Koalition
eine verfassungskonforme Lösung des Problems des –negativen
Stimmgewichts– ergibt. Dem Koalitionsentwurf wurde von mehreren
Sachverständigen bescheinigt, dass er sich konsequent auf die Lösung
des Problems des –negativen Stimmgewichts– konzentriert.
Gleichzeitig wurde deutlich, dass die Oppositionsfraktionen die
vom Bundesverfassungsgericht aufgegebene Reform im Wahlrecht dazu
missbrauchen, um ihr politisches Ziel der Abschaffung der
Überhangmandate durchzusetzen. Damit haftet diesen Entwürfen der
schale Beigeschmack an, dass mit ihnen weniger das Wahlrecht
reformiert, als die Mandatsverteilung zu Gunsten bestimmter Parteien
verändert würde.
So erfüllt der Entwurf der SPD nach Auffassung der
Sachverständigen die vom Bundesverfassungsgericht gestellte Aufgabe
der Beseitigung des –negativen Stimmgewichts– nicht einmal im Ansatz:
Mit ihrem Kampf gegen die Überhangmandate hat die SPD das Thema
verfehlt. Bemerkenswert auch: So lange die SPD in der Vergangenheit
von Überhangmandaten profitierte, hatte sie keine Probleme mit ihnen.
Die Bemühungen von Grünen und Linken um die Beseitigung des
negativen Stimmengewichts gehen nach Einschätzung der
Sachverständigen auf Kosten eines Mindestmaßes an föderaler und
regionaler Fairness.
Unter dem Strich lässt sich sagen: Die Koalitionsfraktionen haben
als einzige ihre Hausaufgaben gemacht und einen im Ansatz
verfassungskonformen Entwurf zur Beseitigung des negativen
Stimmgewichts vorgelegt. In Bezug auf die sogenannte
Reststimmenverwertung werden die Koalitionsfraktionen noch
Optimierungsmöglichkeiten prüfen. Die Sachverständigen haben hierfür
verschiedene Möglichkeiten aufgezeigt. Die drei Oppositionsfraktionen
sind eingeladen, sich an der Überarbeitung konstruktiv auf der
Grundlage des Entwurfs von CDU/CSU und FDP zu beteiligen.
Der Entwurf der Koalitionsfraktionen respektiert das beim Wähler
akzeptierte System der personalisierten Verhältniswahl und nimmt nur
die zur Beseitigung des –negativen Stimmgewichts– erforderlichen
Änderungen vor. Der direkt gewählte Abgeordnete, der seinen Sitz
aufgrund von Überhangmandaten bekommt, ist unmittelbar legitimiert.
Weil ein Direktmandat die Verbundenheit des Abgeordneten mit der
Bevölkerung seines Wahlkreises stärkt, muss auch die Möglichkeit von
Überhangmandaten unbedingt beibehalten werden. Daher hat der von der
SPD benannte Wahlforscher Prof. Dr. Puckelsheim unser geltendes
Wahlsystem zu Recht als –Spitzenprodukt deutscher politischer Kultur–
bezeichnet. Gerade deshalb ist der minimalinvasive Eingriff in das
bestehende Wahlrecht durch das Modell der Koalition den anderen
entwürfen vorzuziehen.“
Hintergrund:
Mit Urteil vom 30. Juli 2008 hatte das Bundesverfassungsgericht
dem Gesetzgeber aufgegeben, den als „negatives Stimmgewicht“
bezeichneten inversen Erfolgswert zu beseitigen. Ein solches liegt
vor, wenn mehr Zweitstimmen für eine Partei zu weniger Mandaten
derselben Partei führen oder umgekehrt weniger Zweitstimmen einer
Partei bundesweit mehr Mandate einbringen.
Im Innenausschuss des Deutschen Bundestages hat heute eine
Anhörung zu den Gesetzesentwürfen stattgefunden, die von der
Koalition und den drei Oppositionsfraktionen eingebrachten worden
sind.
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