Krings: Rechtlichen Rahmen zur Terrorismusbekämpfung erhalten und verbessern

Die Koalition diskutiert zurzeit die Verlängerung
der Sicherheitsgesetze, die Anfang Januar 2012 auslaufen. Vor dem
Hintergrund der Verhaftung der drei Mitglieder der Düsseldorfer
islamistischen Zelle erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU Bundestagsfraktion, Dr. Günter Krings:

„Die Bedrohung Deutschlands durch den islamistischen Terrorismus
ist real. Dies hat sich durch die Festnahmen von Düsseldorf
nachdrücklich bestätigt. Damit unsere Sicherheitsbehörden gegen
terroristische Netzwerke erfolgreich bleiben können, benötigen sie
hinreichende gesetzliche Befugnisse. Im Blick auf über 130 bekannte
Gefährder in Deutschland dürfen wir das Rad nicht zurückdrehen. Die
Anti-Terror-Gesetze haben sich – so ausführliche Gutachten und
Bewertungen – bewährt und müssen fortbestehen.

Überaus bewährt haben sich auch die neuen präventiven Befugnisse
des Bundeskriminalamts zur Terrorabwehr, die die Union durchgesetzt
hat. So konnte die Düsseldorfer Zelle auch mithilfe einer
Online-Durchsuchung und einer Telekommunikationsüberwachung über den
Rechner der Terroristen (sog. Quellen-TKÜ) ausgehoben werden. Diese
Mittel, die nur unter strengsten rechtsstaatlichen Voraussetzungen
angewandt werden dürfen, müssen auch dem Generalbundesanwalt bzw. den
Staatsanwaltschaften zur Verfügung stehen. Daher müssen wir die
Strafprozessordnung entsprechend anpassen. Wir erwarten, dass die
Bundesjustizministerin hierzu einen Gesetzesentwurf vorlegt.“

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