Krings: SPD hält an Hinterzimmerpolitik bei Festsetzung von Managergehältern fest

Der Bundestag hat in der letzten Sitzungswoche vor
der parlamentarischen Sommerpause das Gesetz zur Verbesserung der
Kontrolle der Vorstandsvergütung beschlossen. Die SPD will nun laut
FAZ den Vermittlungsausschuss anrufen, damit das Gesetz in dieser
Wahlperiode nicht mehr vom Bundesrat verabschiedet werden kann. Dazu
erklärt der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings:

„Die christlich-liberale Koalition hat eine ausgewogene
Neuregelung zur besseren Kontrolle der Managervergütung auf den Weg
gebracht. Erstmalig muss die konkrete Höhe maximal erzielbarer
Einkünfte vom Aufsichtsrat benannt werden. Die Eigentümer haben ein
verbindliches Vetorecht.

Während wir auf Transparenz und stärkere Mitbestimmung der
Eigentümer setzen, will die SPD die gegenwärtige Rechtspraxis
erhalten, bei der das kleine Gremium Aufsichtsrat statt der
Gesamtheit der Aktionäre die Managergehälter verbindlich festlegt. Es
ist aber hinlänglich bewiesen, dass dieses System dank der
Entscheidung in einem kleinen Kreis zu unangemessen hohen Gehältern
führen kann. Wenn die SPD die Verabschiedung dieses Gesetzes kurz vor
Ende der Wahlperiode verhindert und es in die Diskontinuität zwingt,
dann beweist sie, dass sie nicht ernsthaft interessiert ist an einer
Stärkung der Rechte der Eigentümer, einer besseren Kontrolle der
Vorstandsvergütung und an mehr Transparenz bei der Festlegung der
Vergütungen. Auch um die Wahrung der Arbeitnehmerrechte kann es der
SPD nicht gehen, denn diese werden durch die Neuregelung vollständig
gewahrt und dauerhaft geschützt.

Die Verantwortung dafür, dass es auch künftig unangemessene
Managergehälter geben kann, wäre damit klar bei der Opposition zu
suchen. Der SPD mit ihrem Kanzlerkandidaten Peer Steinbrück geht es
offenbar darum, den jetzigen Zustand so lange wie möglich zu erhalten
und gleichzeitig im Wahlkampf Gehaltsexzesse zu beklagen.

Durch die von der Koalition verabschiedete Neuregelung erhalten
die Eigentümer ein verbindliches Vetorecht gegen die vom Aufsichtsrat
beschlossene Vorstandsvergütung. Im Gegensatz zu Vorschlägen von SPD
und Grünen geht es hier klar um die Stärkung der Anteilseigner.
Vorschläge der SPD setzen auf Bevormundung von Unternehmen und
Eigentümern durch staatliche Vorgaben.

Aber auch bei der Neuregelung wird das bewährte Zusammenwirken von
Aufsichtsrat und Hauptversammlung im Grundsatz beibehalten. Wie
bisher soll der Aufsichtsrat ein System zur Vergütung der
Vorstandsmitglieder entwickeln. Er bleibt weiter für die Verhandlung,
den Abschluss und den Inhalt der einzelnen Verträge zuständig.
Allerdings haben die Eigentümer jetzt das letzte Wort. Die Kritik der
SPD, der Aufsichtsrat würde entmachtet, ist völlig aus der Luft
gegriffen. Beide Organe müssen auch künftig zusammenwirken.“

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