Krings/Uhl: Kein grundsätzliches Recht auf Anonymität im Internet

Aktuell gibt es eine Forderung an die Firma Google,
in ihrem sozialen Netzwerk auf den Zwang, einen Klarnamen anzugeben,
zu verzichten. Dazu erklären der stellvertretende Vorsitzende der
CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Günter Krings, und der innenpolitische
Sprecher Hans-Peter Uhl:

„Es kann im Internet ebenso wie in der realen Welt kein
grundsätzliches Recht auf Anonymität geben. Das tragende Prinzip
einer offenen Gesellschaft ist, dass man mit seiner eigenen,
offenbarten Identität am öffentlichen Diskurs teilnimmt. Diese Praxis
hat sich in unserer demokratischen Kultur und im gelebten Miteinander
bewährt und sollte auch im Internet beibehalten werden.

Wir brauchen eine solche Kultur der Offenheit und keine Foren oder
Netzwerke, in denen man sich feige in die Anonymität flüchten kann.
Nur in bestimmten Sondersituationen, etwa beim Kinder- und
Jugendschutz oder bei Selbsthilfegruppen, kann Anonymität sinnvoll
sein.

Die Entscheidung über einen Zwang zur Offenlegung des Klarnamens
liegt letztlich auf Seiten der Betreiber. Schließlich gibt es auch
keine allgemeine Rechtspflicht für Nutzer, sich zu identifizieren.
Für einen politischen Aufschrei mehrerer Abgeordneter gibt es dagegen
keinen Grund.“

Pressekontakt:
CDU/CSU – Bundestagsfraktion
Pressestelle
Telefon: (030) 227-52360
Fax: (030) 227-56660
Internet: http://www.cducsu.de
Email: pressestelle@cducsu.de