Am heutigen Mittwoch vor 60 Jahren wurde das
Bundesverfassungsgericht offiziell eröffnet. Dazu erklären der
stellvertretende Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Dr.
Günter Krings und die rechtspolitische Sprecherin, Andrea Voßhoff:
„Das Bundesverfassungsgericht hat die politische und juristische
Wirklichkeit der Bundesrepublik Deutschland seit 1951 in bedeutender
Weise mitgeprägt. Es hat die Bestimmungen unseres Grundgesetzes durch
seine Rechtsprechung mit Leben gefüllt und seine Aufgabe als „Hüter
der Verfassung“ konsequent und überzeugend wahrgenommen.
Das Bundesverfassungsgericht hat von Beginn an bis heute – auch in
diesen Tagen – immer auch in einem Spannungsfeld zur Politik
gestanden. Dabei hat es auch immer wieder Entscheidungen des hohen
Gerichts gegeben, die nicht unumstritten waren. Und so manches Mal
scheint die Politik den „Gang nach Karlsruhe“ und damit die Anrufung
des Gerichts auch genutzt zu haben, um demokratische
Mehrheitsentscheidungen zu hinterfragen.
Seit seinem Bestehen im Jahr 1951 bis zum 31.12.2010 hat sich das
Bundesverfassungsgericht mit 188.810 Verfahren beschäftigt. Davon
waren etwas mehr als 182.000 Verfahren Verfassungsbeschwerden der
Bürger. Knapp 70 Prozent der Verfahren konnten bereits im ersten Jahr
nach ihrem Eingang abgewickelt werden. Weitere knapp 20 Prozent der
Verfahren konnten innerhalb von 2 Jahren beendet werden. Diese Zahlen
belegen die hohe Effizienz des Gerichts bei der Bearbeitung der
Verfahren, vor allem aber auch die hohen Erwartungen, die die Bürger
an das Gericht richten. Wir stellen heute fest, dass es diese
Erwartungen nicht enttäuscht hat und seine Entscheidungen insgesamt
eine hohe Akzeptanz in der Gesellschaft genießen. Das
Bundesverfassungsgericht hat damit die Demokratie in Deutschland
gestärkt und entscheidenden Anteil daran, dass wir in –guter
Verfassung– sind.
Zu dieser erfolgreichen Bilanz ist zu gratulieren!“
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