Das Bundeskabinett hat am heutigen Mittwoch den
Gesetzentwurf für ein Leistungsschutzrecht für Presseverlage auf den
Weg gebracht. Dazu erklären der stellvertretende Fraktionsvorsitzende
der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings und die rechtspolitische
Sprecherin Andrea Voßhoff:
„Mit dem neuen Leistungsschutzrecht für Presseverlage stärken wir
den Schutz des geistigen Eigentums im Internetzeitalter. Der
Gesetzentwurf ist damit ein wichtiger Beitrag zu einer vielfältigen
Presselandschaft in Deutschland. Das neue Leistungsschutzrecht wird
den Qualitätsjournalismus stärken.
Es war – wie bereits im Koalitionsvertrag vorgesehen – seit langem
Ziel der Union, Presseverleger im Online-Bereich mit anderen
Werkvermittlern gleich, die bereits seit langem entsprechende Rechte
haben.
Presseverlage sehen sich im Internet zunehmend damit konfrontiert,
dass sich gewerbliche Suchmaschinenbetreiber und sogenannte
News-Aggregatoren verlegerische Leistungen zu eigenen
Gewinnerzielungszwecken systematisch zunutze machen. Bisher gibt es
für Presseverlage keine gesetzliche Grundlage, um an den Gewinnen
solcher Internet-Dienste beteiligt zu werden, obwohl diese auch auf
ihrer schöpferischen Leistung beruhen.
Künftig müssen die entsprechenden gewerblichen Anbieter eine
Lizenz erwerben, um Presseerzeugnisse im Internet nutzen zu können.
Andere Nutzer wie Blogger, private und ehrenamtliche Nutzer werden
von dem Gesetzentwurf hingegen nicht erfasst.“
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