München, den 02.03.2012 – Noch bis vor kurzem waren Anlagen in erneuerbare Energien sehr gefragt. Die Idee, sein Geld zu vermehren und dabei auch noch der Umwelt etwas Gutes zu tun, kam bei vielen Anlegern gut an. Doch die erhöhte Nachfrage führte dazu, dass nach Ansicht von Wirtschaftsminister Rösler und Umweltminister Röttgen gegenzusteuern ist und die Solarförderung gesenkt wird. Nach Angaben der auf Anlegerschutz und Anlegerrecht spezialisierten Kanzlei KAP Rechtsanwälte wird dies vor allem die so genannten Freiflächenanlagen treffen und gerade diese waren in der Regel als Anlageobjekte errichtet worden.
Thorsten Krause, Partner der Kanzlei KAP Rechtsanwälte berichtet: “Die staatliche Förderung von Solarstrom sinkt damit früher und stärker als bislang geplant. Nicht zum Juli sondern bereits zu April diesen Jahres soll die Förderung nicht um 15 %, sondern gar um 30 % sinken. Außerdem wird künftig nicht mehr der gesamte produzierte Strom gefördert, sondern nur noch ein Anteil von 85 % – eine weitere Einbuße in der Förderung”.
Die Politiker begründen diesen Schritt damit, dass deutlich mehr Solarkraftwerke errichtet wurden als erwartet. Die Einschränkung in der Fördermenge soll dazu beitragen, dass Produzenten von Solarstrom den nicht geförderten Teil von 15 % entweder selbst verbrauchen (was bei privaten Solaranlagen in Betracht kommt), oder anderweitig vermarkten.
Dies wird nach Einschätzung von Fachanwältin für Bank- und Kapitalmarktrecht Anja Appelt, etliche Solarfonds vor erhebliche Probleme stellen, die bislang mit der kompletten Einspeisung des produzierten Stromes und der höheren staatlichen Förderung rechneten. Rechtsanwältin Appelt erklärt: “Wurden die Berechnungen etwa zur Wirtschaftlichkeit einer Anlage zu stark auf diese Faktoren bezogen und zu knapp gerechnet, wird dies dazu führen, dass viele Fonds nicht mehr wirtschaftlich arbeiten können. Gerade bei Fonds, die neben Anlegergeldern auch noch Darlehen bei Banken aufgenommen haben, könnten damit in Liquiditätsengpässe kommen. Es ist zu befürchten, dass – wie sich gerade am Beispiel der Schiffsfonds zeigt – Nachschussaufforderungen bei den Anlegern bis hin zu Insolvenzen und dem Totalverlust der Anlegergelder folgen”.
Es bleibt abzuwarten, wie sich die sinkende Förderung auf die Fonds letztendlich auswirken wird. Anleger, die sich nicht auf das Abwarten beschränken möchten, sollten sich von einem spezialisierten Anwalt beraten lassen, welche Möglichkeiten es zum Ausstieg aus den Fonds geben kann. In vielen Fällen konnten die Anwälte der Anlegerschutzkanzlei KAP Rechtsanwälte in München bereits Fehlberatungen durch Vermittler und Banken feststellen, die zum Schadensersatz geschädigter Anleger führen können.
Weitere Informationen unter:
http://www.kap-fachanwalt-rechtsanwaelte.de/faelle/solarfonds/in_krise.html