Die Stiftung Familienunternehmen kritisiert die
Eckpunkte, die das Bundesfinanzministerium zur Umsetzung des
Erbschaftsteuer-Urteils vorgelegt hat: „Nach den Eckpunkten von
Minister Schäuble würden Familienunternehmen deutlich stärker
belastet als durch das Bundesverfassungsgericht gefordert. Dies
belegt, dass das Ministerium den volkswirtschaftlichen Nutzen von
Familienunternehmen für jeden von uns verkennt“, erklärte Prof.
Rainer Kirchdörfer, Vorstand der Stiftung Familienunternehmen.
Das Bundesverfassungsgericht hat eine Prüfung verlangt, ob bei
großen Familienunternehmen ein Bedürfnis nach Verschonung des
Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer besteht. Das
Bundesfinanzministerium setzt die Grenze, ab der geprüft werden soll,
bereits bei 20 Millionen Euro an. Nach dem erbschaftsteuerlichen
Bewertungsverfahren liegt der Wert eines Familienunternehmens bereits
bei einem Jahresgewinn von 1,1 Millionen Euro bei 20 Millionen Euro,
so dass auch große Handwerksbetriebe unter die Bedürfnisprüfung
fallen würden.
Die Stiftung Familienunternehmen hat das Institut der deutschen
Wirtschaft (IW) Köln beauftragt, für die volkswirtschaftliche
Bedeutung der betroffenen Familienunternehmen eine erste Berechnung
vorzunehmen. Nach diesen Ergebnissen wäre die Verschonung des
Betriebsvermögens von der Erbschaftsteuer für rund 13.600 größere
Familienunternehmen, welche jeweils einen Wert von 20 Millionen Euro
und mehr haben, in Frage gestellt. Diese Gruppe der
Familienunternehmen steht nach der datenbankgestützten Schätzung des
IW Köln für 37,9 Prozent der Beschäftigten in deutschen
Familienunternehmen und 58,7 Prozent ihrer Umsätze. Das entspricht
7,6 Millionen Arbeitnehmern und einer Umsatzsumme von 1,6 Billionen
Euro.
„In all diesen Fällen besteht die Gefahr, dass Betriebsvermögen
nicht mehr verschont wird, obwohl die grundsätzlich von der
Erbschaftsteuer vorgegebenen Verschonungsanforderungen erfüllt sind.
Dies gefährdet Investitionen, Arbeitsplätze und vor allem die
erfolgreiche deutsche Familienunternehmenslandschaft. Die
Bundesregierung sollte sich schon deshalb an einer deutlich höheren
Grenze, wie z. B. den von der Stiftung Familienunternehmen
vorgeschlagenen Übertragungswert von 120 Millionen Euro, orientieren.
Auf diesen Wert als Grenze zur Bedürfnisprüfung findet sich auch ein
Hinweis im Urteil aus Karlsruhe“, betonte Kirchdörfer.
Nach Schätzung des IW wären davon immer noch rund 2.100
Familienunternehmen mit 19,0 Prozent der Beschäftigten in
Familienunternehmen (3,8 Millionen Arbeitnehmer) und 37,1 Prozent
ihrer Umsätze (1,0 Billionen Euro) grundsätzlich betroffen – mehr als
genug, um den Vorgaben des Bundesverfassungsgerichts Rechnung zu
tragen.
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