Kritik an Minijobs ist berechtigt

Anlaesslich eines parlamentarischen Fruehstuecks des Deutschen Frauenrates zum Thema Minijobs erklaeren die frauenpolitische Sprecherin der SPD-Bundestagsfraktion Caren Marks, die gleichstellungspolitische Sprecherin Christel Humme und die zustaendige Berichterstatterin Gabriele Loesekrug-Moeller:

Die Kritik des Deutschen Frauenrates an den Minijobs ist berechtigt. Minijobs verdraengen sozialversicherungspflichtige Beschaeftigungsverhaeltnisse. Sie sind aufgrund eines fehlenden gesetzlichen Mindestlohns und einer fehlenden Stundenbegrenzung ein Einfallstor fuer Niedrigloehne. Auch die gewuenschte Brueckenfunktion in den ersten Arbeitsmarkt hat sich als Illusion erwiesen. Insbesondere fuer Frauen, die mehr als zwei Drittel der Minijobber ausmachen, stellen die Minijobs eine Falle dar. Spaetestens mit dem Renteneintritt schnappt auch die naechste Minijob-Falle zu. Selbst wer 40 Jahre in einem Minijob gearbeitet haben wird, erhaelt auch nur eine Mini-Rente unter Grundsicherungsniveau. Das ist fatal und darf von der Bundesregierung nicht laenger toleriert werden.

Wir Sozialdemokratinnen und Sozialdemokraten sind daher fuer die Gleichbehandlung aller Arbeitsverhaeltnisse und fuer existenzsichernde Loehne. In einem ersten Schritt muss ein flaechendeckender gesetzlicher Mindestlohn und die Stundenbegrenzung bei Minijobs eingefuehrt werden, um dem Missbrauch von Minijobs vorzubeugen. In einem weiteren Schritt ist die Umwandlung der Minijobs in eine sozialversicherungspflichtige Beschaeftigungsform zwingend notwendig

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