Kurzzeitvermietung im Visier: Bundesnetzagentur wird zentrale Datenstelle für Airbnb & Co.

Kurzzeitvermietung im Visier: Bundesnetzagentur wird zentrale Datenstelle für Airbnb & Co.
Steuerberater Roland Franz (Die Bildrechte liegen bei dem Verfasser der Mitteilung.)
 

Essen – Roland Franz, Geschäftsführender Gesellschafter der Steuerberatungskanzlei Roland Franz & Partner in Essen und Velbert, erklärt, dass die Bundesnetzagentur bei kurzfristigen Vermietungen über Plattformen wie Airbnb oder Booking.com zur zentralen digitalen Zugangsstelle wird und so den automatisierten digitalen Datenaustausch zwischen Online-Plattformen, Behörden und Statistikämtern ermöglichen soll.

Das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie hat am 25. September 2025 die Länder- und Verbändeanhörung zu seinem Referentenentwurf für das Kurzzeitvermietung-Datenaustausch-Gesetz (KVDG, BT-Drucks. 21/3484) eingeleitet.

Mit diesem Vorhaben sollen die ab dem 20. Mai 2026 geltenden Vorgaben der Verordnung (EU) 2024/1028 (Kurzzeitvermietungsverordnung) über den Datenaustausch bei Kurzzeitvermietungen von Unterkünften in Bundesrecht umgesetzt werden. Dazu soll das Digitale-Dienste-Gesetz ergänzt werden.

Nachzulesen: https://www.bundeswirtschaftsministerium.de/Redaktion/DE/Artikel/Service/Gesetzesvorhaben/entwurfeines-gesetzes-zum-datenaustausch-bei-kurzzeitvermietungen-sowie-zur-durchsetzung-vondiskriminierungsverboten-der-europaeischen-union.html

„Es ist auch vorgesehen, die Zuständigkeit der Bundesnetzagentur für die Durchsetzung von Diskriminierungsverboten zu stärken und zu vereinheitlichen. Damit wird sie nach dem Willen der Bundesregierung zur bundesweit zentralen Durchsetzungsbehörde für die Pflichten der Online-Plattformen“, ergänzt Steuerberater Roland Franz.

Quelle: hib – heute im bundestag Nr. 7/2026;

Fundstelle(n): NWB-Verlag XAAAK-07719