Länder für Strafverzicht bei Abgabe illegaler Waffen

Der Bundesrat hat in seiner heutigen Plenarsitzung die Bundesregierung gebeten, die Abgabe von illegalen Waffen durch eine erneute befristete Strafverzichtsregelung im Waffengesetz weiter zu befördern.

Die Länder betonen, dass sich eine bis zum 31. Dezember 2009 geltende Regelung bewährt habe, nach der nicht bestraft wurde, wer bis zu diesem Zeitpunkt seine unerlaubten Waffen unbrauchbar gemacht oder der zuständigen Polizeidienststelle übergeben hatte.

Die Vorschrift, die im Rahmen der – als Reaktion auf den Amoklauf von Winnenden erfolgten – Änderung des Waffengesetzes im Juli 2009 eingeführt wurde, habe bundesweit zu einer Rückgabe von über 200.000 Waffen geführt.

Der Bundesrat hält daher einen erneuten befristeten Strafverzicht für sinnvoll, um die Anzahl der unerlaubten Waffen und illegalen Munitionen weiter zu reduzieren.

Entschließung des Bundesrates zur Einführung einer weiteren Strafverzichtsregelung im Waffengesetz

Drucksache 263/10 (Beschluss)

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