Nach Recherchen des rbb Politikmagazins KLARTEXT 
bleibt der Landesrechnungshof Brandenburg im Kern bei den Resultaten 
seines Prüfberichtes zur Förderung der Odersun AG im Jahre 2012.
   Aus der Sicht des Rechnungshofes hat Wirtschaftsminister Ralf 
Christoffers (Die Linke) klar gegen die Landeshaushaltsordnung und 
damit gegen den Grundsatz der Wirtschaftlichkeit verstoßen (LHO §7, 
Absatz 1).
   KLARTEXT hatte im November 2013 den Fall öffentlich gemacht. 
Damals lag dem Politikmagazin exklusiv der interne Entwurf des 
Landesrechnungshofes vor, der zu diesem Zeitpunkt dem Minister und 
seinem Ministerium zur Stellungnahme vorlag. Demnach kritisiert der 
Landesrechnungshof Brandenburgs schon in seinem Entwurf die 2012 
gefallene, alleinige Ministerentscheidung, dem Solarunternehmen 
Odersun AG Steuergelder in Höhe von drei Millionen Euro als eine so 
genannte Rettungshilfe zu genehmigen. Christoffers hatte diese 
Entscheidung gegen den Rat seiner Fachabteilung und der Landesbank, 
ILB getroffen. Nur sechs Wochen später meldete Odersun Insolvenz an. 
Die Steuermillionen sind weg, wie andere Fördergelder des Landes 
auch.
   Nachdem Minister Christoffers seine Stellungnahme beim 
Landesrechnungshof einreichte, prüfte dieser erneut. Auf KLARTEXT – 
Anfrage bestätigte der Sprecher Stefan Luckas heute den Punkt im 
jetzigen, endgültigen Prüfbericht, dass die Rettungshilfe in Form 
eines Darlehens nicht geeignet war, die vom Minister in seiner 
Begründung vom 21.12.2012 verfolgten Zweck zu erreichen. Aus Sicht 
der Prüfer habe der Minister die Vergabe der Millionen Steuergelder 
nicht hinreichend begründet. Landesrechnungshofpräsident Christoph 
Weiser: „Es bleibt dem Minister unbenommen ( … ) sich über den Rat 
Anderer hinweg zu setzen, dann aber hat er die besondere 
Verpflichtung diese Entscheidung ausreichend zu begründen. Leider ist
das aus unsrer Sicht nicht hinreichend geschehen.“ Nach 
Klartext-Recherchen handelte der Minister die Begründung für seine 
Entscheidung am 21.12.2011 aber lediglich handschriftlich auf einer 
Papierseite ab. Dieser handschriftlichen Begründung widerspricht der 
Landesrechnungshof in seinem Bericht. Der Minister hat nun gegen den 
offiziellen Bericht des Landesrechnungshofes am 16.11.2013 wiederum 
eine Stellungnahme abgegeben. Wie der Sprecher Stefan Luckas 
mitteilte, hat auch diese keine Änderung des Prüfberichts bewirkt.
   Die Staatsanwaltschaft Potsdam prüft den Fall auf den Strafvorwurf
der Untreue.
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