Landeszeitung Lüneburg: Giftbecher gehört nicht in Arztkoffer / Rudolf Henke, CDU-Bundestagsabgeordneter und Vorsitzender des Marburger Bundes: Hilfsbedürftig zu sein, ist nicht würdelos

Dürfen Ärzte einem todkranken Menschen helfen,
sein Leben zu beenden? Muss die kommerzielle Begleitung des Freitods
erschwert werden? Diese Fragen diskutiert die Politik seit Jahren.
Heute stimmt der Bundestag über vier Gesetzentwürfe ab – ohne
Fraktionszwang. Der CDU-Bundestagsabgeordnete und Vorsitzende der
Ärztegewerkschaft Marburger Bund, Rudolf Henke, stimmt mit ab. Seine
Sorge ist: „Wird die ärztliche Begleitung des Suizids zur Norm,
entsteht ein Sog zur Selbsttötung“.

Der Bundestag steht nach Ansicht von Norbert Lammert vor der
bedeutendsten Entscheidung dieser Legislaturperiode: der zur
assistierten Selbsttötung. Kann es ein gutes Töten geben?

Rudolf Henke: Nein, das glaube ich nicht. Sicherlich kann es
Situationen geben, in denen etwa ein Polizeibeamter ein Leben rettet,
indem er einen anderen Menschen tötet. Und jenseits dieser
Zusammenhänge von angedrohter und ausgeübter Gewalt in
Notwehrsituationen gibt es kein gutes Töten.

Folgt man der Demoskopie, könnte man es sich leicht machen:
Zwischen 67 und 83 Prozent der Bundesbürger sind für die
Erleichterung der Suizidbegleitung. Sollten die Abgeordneten nicht
einfach auf die Wähler statt auf ihr Gewissen hören?

Henke: Ich wundere mich schon, was unter Erleichterung der
Suizidbegleitung verstanden wird. Denn es gibt in Deutschland keine
Strafandrohung für die Beihilfe zum Suizid. Insofern ist schon
erstaunlich, dass das natürliche Gefühl der Mehrheit offenbar in die
Richtung geht, dass die Beihilfe zum Suizid verboten sei und Wege
gefunden werden müssten, diese zu ermöglichen. Die Grundlagen der
Entscheidung, die nun ansteht, sind offenbar nicht vollständig
durchdrungen worden.

Ist die Debatte demnach überflüssig?

Henke: Nein, es gibt einen konkreten Anlass. Das ist das Wirken
von Sterbehilfevereinen und einzelnen Personen, die anbieten – ja,
fast damit werben – Sterbewilligen beim Suizid zu helfen. Der
bekannteste dieser Vereine ist „Sterbehilfe Deutschland“ vom
ehemaligen Hamburger Innensenator Roger Kusch, der als Honorar für
sein Gift 7000 Euro verlangt. Solchen Geschäften und Praktiken wollen
wir ein Ende bereiten, gleichgültig, ob sie kommerziell oder im
Gewand eines Vereins betrieben werden. Ich selbst bin nicht dafür,
darüber hinaus das geltende Recht zu verändern?

Seit Einführung des Sterbehilfegesetzes in den Niederlanden stieg
die Zahl der Fälle von 1800 im Jahr 2005 auf 5300 im Jahr 2014. Wie
groß ist die Gefahr eines Dammbruchs durch eine sinkende
Hemmschwelle?

Henke: Vielleicht ist das Wort „Dammbruch“ zu stark, aber nach
allen internationalen Erfahrungen steigen die Suizidzahlen nach
solchen Entscheidungen an. Und das ist das Gegenteil unseres Zieles
der Suizidprävention. Dabei muss man im Blick behalten, dass von den
100 000 Suizidversuchen jährlich in Deutschland lediglich jeder
zehnte zum Ziel führt. Wenn wir die erfolgreiche Suizidprävention
durch die Option auf Sterbehilfe aushebeln, steigt die Gefahr für
viele Menschen, ihr Leben zu verlieren. Je stärker man die
Sterbehilfe an schwere Krankheiten bindet, desto kleiner wird der
Kreis. Folgt man aber dem Argument, es wäre eine autonome
Entscheidung, wann man aus dem Leben scheiden will, desto stärker
kommen die Menschen ins Blickfeld, die nicht krank sind, aber eine
Bilanz ziehen und sich in einer ausweglosen Situation sehen: Arbeit
verloren, Familie zerstört, vom Partner verlassen. Die Grundhaltung
der Gesellschaft sollte sein, ihre Mitglieder bei sich behalten zu
wollen. Dafür dürfen wir dem Suizid nicht den Charakter einer
Dienstleistung geben. Wir tun gut daran, die Suizidprävention zu
stärken und dazu passt es nicht, Wege zu schaffen, die die
Selbsttötung möglichst einfach und erfolgsträchtig machen.

Wie groß ist die Gefahr, dass eine Beschneidung der Sterbehilfe
einen Suizidtourismus in die Schweiz zu kommerziellen Anbietern
auslöst?

Henke: Die Gefahr ist nicht übermäßig groß, weil diese Möglichkeit
bereits besteht. Zumal wir in Deutschland voraussichtlich kein
striktes Verbot der Beihilfe zum Suizid bekommen werden. Der
entsprechende Gesetzentwurf wird vermutlich nicht die Mehrheit
erhalten.

Wie oft entspringt der Wunsch nach Sterbehilfe eigentlich der
Angst vor Schmerzen, der schon mit besserer Palliativmedizin begegnet
werden kann?

Henke: Die größere Angst ist wohl die, zum Objekt fremder
Entscheidungen herabzusinken. Dabei liegt die Zeit, in der Patienten
sich tunlichst fügen sollten, wie zu Beginn meines Berufslebens in
den 80er-Jahren, längst hinter uns. Heute muss niemand mehr eine
Therapie erdulden, die er selbst ablehnt. Die Sorge ist dennoch
verbreitet. Was geschäftsmäßige Suizidassistenten tun, ist etwas
völlig anderes, als die zur Symptomkontrolle eingesetzte Sedierung
oder Anästhesie im Verlauf einer Krankheit. Um die Erkenntnis zu
verbreiten, dass der Patient auch am Ende seines Lebens nicht zum
Objekt wird, muss das Gesetz nicht geändert werden. Da reicht es, die
Möglichkeiten der Palliativmedizin bekannter zu machen.

Wie sehen die Ärzte die Bestrebungen, den Hippokratischen Eid, der
jede Beteiligung an Selbsttötungen ausschließt, auszuhebeln?

Henke: Ich lehne diese Absicht, die in dem Entwurf von Peter
Hintze und Prof. Lauterbach steckt, ab. Die Präsidenten der
Landesärztekammern haben darauf hingewiesen, dass die Beihilfe zum
Suizid keine ärztliche Aufgabe ist. Das macht klar, wie die
Mehrheitsmeinung in der Ärzteschaft ist. Im Hintze/Lauterbach-Entwurf
findet man die Formulierung: „Die Entscheidung über die Art, den
Zeitpunkt und den Vollzug seiner Lebensbeendigung trifft der Patient.
Der Vollzug der Lebensbeendigung durch den Patienten erfolgt unter
medizinischer Begleitung.“ Da ist zu fragen, was medizinische
Begleitung bedeuten soll, wenn etwa das vom Patienten eingenommene
Gift nicht zum Tod führt, weil er sich erbrochen hat oder weil es
nicht ausreichend wirkt? Dann würden doch alle auf den Arzt gucken,
in der Erwartung, dass er etwas tut. In dieser Situation würde der
Arzt zum Erfolgsgaranten für den Suizid und dies würde die Tür öffnen
zur Tötung auf Verlangen. Das würde den Charakter der beruflichen
Tätigkeit weit über die Frage der Beihilfe zum Suizid hinaus
verändern.

Ist es gefährlich für den Ärzteberuf, wenn er vom Bewahrer des
Lebens zum Herrn über das Leben ernannt wird?

Henke: Es entspricht nicht der Rolle, die der Arzt einnehmen soll.
Ärzte sollen Leben retten, Gesundheit erhalten, Krankheit heilen,
Leiden lindern und Sterbenden beistehen. Die Qualität der Versorgung
am Lebensende hängt doch nicht davon ab, ob genügend Giftbecher
gereicht werden, sondern ob es genügend Menschen gibt, die es als
Freunde, als ehrenamtlich Tätige oder als Ärzte bei Sterbenden
aushalten. Sie hängt davon ab, ob wir Angehörigen ermöglichen, in dem
Teil des Lebens ihre Rolle zu spielen, den wir das Sterben nennen.
Sie hängt davon ab, ob es genügend Personal in den Krankenhäusern
gibt. Und diese wichtigen Fragen werden verschüttet.

Haben wir verlernt, dass Leid und die dunkle Phase des Sterbens
zum Leben dazugehören?

Henke: Zumindest ist es in der Gesellschaft nicht mehr
selbstverständlich, den Tod als eine Art Pforte zu betrachten, hinter
der sich das Leben in einem anderen Aggregatzustand fortsetzt. Wer
daran glaubt, für den hat der genaue Zeitpunkt des Todes weniger
Bedeutung als für denjenigen, der davon ausgeht, dass seine Existenz
in diesem Moment endet. Weil viele so denken, versuchen wir mit den
Möglichkeiten der Medizin, aus dem Potenzial unseres Lebens auch noch
das letzte Quäntchen herauszuholen. Wir brauchen eine Debatte, ob
Todesverhütung, die uns doch nie gelingt, ein zentrales Ziel der
Medizin sein kann. Es geht vielmehr um Lebensermöglichung – auch im
Angesicht von Leiden.

In den 20er-Jahren wurde in Deutschland über „lebensunwertes
Leben“ und „Ballast-existenzen“ diskutiert. Begibt sich eine
Gesellschaft wie die heutige, die Leistung fetischisiert, mit der
Sterbehilfe auf eine schiefe Ebene? Steigt der Druck auf Menschen,
die sich als Last empfinden, ein Ende zu machen?

Henke: Keiner von den Politikern, die jetzt die Beihilfe zum
Suizid gesetzlich regeln wollen, strebt Derartiges an. Andererseits
muss man sehen, dass auch das Unheil, das die Nationalsozialisten
über uns gebracht haben, in der medizinischen Diskussion der Eugenik
von der zweiten Hälfte des 19. Jahrhunderts bis ins erste Drittel des
20. Jahrhunderts vorbereitet worden ist. Wenn es also eine Option
wird, auf eigenen Wunsch aus dem Leben auszuscheiden, weil man
angeblich kein fortsetzungswürdiges Leben mehr führen kann, liegt
darin zweifellos eine Ansteckungsgefahr. Es hat sich eine Verachtung
breitgemacht für Lebenssituationen, in denen man auf fremde Hilfe
angewiesen ist. Menschen haben mir gesagt: „Ich ertrage es nicht,
dass man mir bei der Notdurft hilft, dass ich gefüttert werde“. Dabei
kommen wir in genau dieser Situation auf die Welt: nackt, blutig,
bloß, dem Tod ausgeliefert, wenn uns keiner helfen würde. Deshalb
kann man auch am Lebensende seine Würde nicht verlieren, weil man auf
Hilfe angewiesen ist. Wer behauptet, dass Menschen ihre Würde
verlören, weil sie ihr Leben nicht in voller Leistungskraft führen,
weil sie andere nötig haben, bringt damit verletzliche, schwache
Menschen in schwierige Verhältnisse, vermittelt ihnen, dass er sich
der Gemeinschaft mit ihnen entzieht.

Darf die Sterbehilfe gerade wegen des drohenden Pflegenotstandes
nicht erleichtert werden, in dem sich noch mehr Menschen als Last
empfinden werden?

Henke: Je mehr die Sterbehilfe zu einer gesellschaftlich
anerkannten, normalen Option wird, umso größer ist die Gefahr, die
Sie schildern. Dann kann bei Menschen das Gefühl entstehen, zur Last
für andere zu werden. Anders gesagt: Weil ich nicht mehr so viel
beisteuern kann, soll ich sterben wollen.

Für welchen der vier Entwürfe werden Sie stimmen?

Henke: Ich finde, dass die geschäftsmäßige Hilfe bei der
Selbsttötung durch Vereine unterbunden werden muss. Ansonsten sehe
ich keine Notwendigkeit für eine gesetzliche Änderung und stimme
deshalb für den Entwurf Brand/Griese.

Das Interview führte Joachim Zießler

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