Das Landgericht Hamburg hat dem 
Berufsverband Deutscher Psychologinnen und Psychologen e. V., Berlin,
mit einer am Dienstag erlassenen einstweiligen Verfügung untersagt, 
wettbewerbswidrige Darstellungen über die bundesweit renommierte 
Campus Akademie GmbH zu verbreiten.
   Der BDP, selbst Anbieter von Weiterbildungsangeboten, hatte in 
einer kürzlich verbreiteten Pressemitteilung 
Fortbildungsinteressenten davon abgeraten, die erfolgreichen 
berufsbegleitenden Weiterbildungsangebote der Campus Akademie Lübeck 
„Kommunikationspsychologe (FH)“, „Betriebspsychologe (FH)“ und 
„Organisationspsychologe (FH)“ wahrzunehmen, die von der Campus 
Akademie nach dem Landeshochschulgesetz Nordrhein-Westfalen in 
Kooperation mit der Fachhochschule des Mittelstands (FHM) Bielefeld 
und der Kommunikationslegende Professor Dr. Schulz von Thun angeboten
werden.
   „Diesen wettbewerbswidrigen Warnungen des BDP hat das Landgericht 
Hamburg mit der am Dienstag erlassenen einstweiligen Verfügung eine 
klare Absage erteilt und die Darstellungen des BDP damit als 
eindeutig wettbewerbswidrig klassifiziert“ erläutert Rechtsanwalt Dr.
Walter Scheuerl aus dem Hamburger Büro der Sozietät Graf von 
Westphalen das Verfahren, der die Campus Akademie in der 
wettbewerbsrechtlichen Auseinandersetzung vertritt.
   „Der BDP, ein Verein mit Sitz in Berlin, muss jetzt seine 
wettbewerbswidrigen Darstellungen unverzüglich von allen 
Internetportalen und seiner Webseite entfernen. Für den Fall einer 
Zuwiderhandlung gegen das gerichtliche Verbot drohen dem Verein ein 
Ordnungsgeld in Höhe von 250.000 EUR oder ersatzweise bis zu sechs 
Monaten Ordnungshaft (Landgericht Hamburg, Beschluss v. 27.4.2015, 
Aktenzeichen: 406 HJKO 62/15), erläutert Scheuerl weiter. Der BDP 
kann zwar Widerspruch gegen das gerichtliche Verbot einlegen. Das 
Verbot ist jedoch sofort vollstreckbar. „Wir sind außerdem 
zuversichtlich, dass es auch in den Rechtsmittelinstanzen Bestand 
haben wird“ so der Rechtsanwalt weiter.
   Vorausgegangen war ein erfolgloser Versuch des BDP vor dem 
Landgericht Berlin, der Campus Akademie die Bewerbung der 
Weiterbildungsangebote als angeblich irreführend zu untersagen. Das 
Landgericht Berlin hatte einen entsprechenden Antrag des BDP schon im
Dezember 2012 im Verfügungsverfahren rechtskräftig zurückgewiesen. 
Aufwind meint der BDP jetzt aus einem noch nicht rechtskräftig 
entschiedenen Klageverfahren vor dem Landgericht Lübeck erhalten zu 
haben. Dort hatte ein Einzelrichter in einem im März verkündeten 
Urteil die Auffassung vertreten, einzelne Darstellungen in der 
Bewerbung der Weiterbildungsangebote der Campus Akademie seien zur 
Irreführung von angesprochenen Verkehrskreisen geeignet, und sich 
damit in Widerspruch zu dem Urteil des Landgerichts Berlin vom 
Dezember 2012 gesetzt. Das Urteil des Lübecker Einzelrichters ist 
jedoch nicht rechtskräftig. Die Campus Akademie hat bereits Berufung 
gegen das Lübecker Urteil eingelegt.
   „Wir sind zuversichtlich, dass auch das OLG Schleswig im 
Berufungsverfahren die ausführlich und überzeugend begründete 
Auffassung des Landgerichts Berlin teilen wird. Das Landgericht 
Hamburg hat uns mit seiner am Montag gegen den BDP erlassenen 
einstweiligen Verfügung darin bestärkt, dass wir auf dem richtigen 
Weg sind“ kommentiert Andrea Gensel, die Geschäftsführerin der Campus
Akademie GmbH, die Auseinandersetzung.
   „Wir suchen nicht die Konfrontation mit dem BDP“, so Andrea Gensel
weiter. „Wir lassen uns aber auch nicht vom BDP einschüchtern. Das 
Interesse an unseren fachlich hochwertigen Weiterbildungsangeboten 
bei Teilnehmerinnen und Teilnehmern gibt uns darin ebenso Recht wie 
die breite Kooperationsbereitschaft der Fachhochschulen und Experten 
auf dem Bereich der Kommunikationspsychologie, Betriebs- und 
Wirtschaftspsychologie.“
Zum Hintergrund:
   Die Campus Akademie GmbH ist ein Bildungsträger mit Sitz in 
Lübeck. Zu den Dozenten und Mitarbeitern der Campus Akademie gehören 
Psychologen, Psychotherapeuten, Sozialpädagogen, Gesprächstherapeuten
und professionelle Berater weiterer Fachrichtungen. Bereits seit 2006
ist die Campus Akademie überdies Bildungsträgerin der IHK Lübeck. 
Seit 2011 kooperiert sie erfolgreich mit mehreren Hochschulen – u.a. 
mit der FHM Bielefeld – und bietet in Kooperation mit diesen 
Hochschulen sowie mit der Kommunikationslegende Herrn Prof. Dr. 
Schulz von Thun als weiterem Kooperationspartner Weiterbildungen mit 
den Schwerpunkten Psychologie und Betriebliches Gesundheitsmanagement
an. Es handelt sich dabei um wissenschaftliche Weiterbildungen mit 
einem fachlichen Zeitaufwand von überwiegend 900 Stunden, für die von
der Fachhochschule Bielefeld im Rahmen der Bologna-Wertung 30 Credit 
Points anerkannt werden. Die Weiterbildungen schließen nach einer 
Abschlussprüfung mit einem Hochschulzertifikat gemäß § 62 des 
Landeshochschulgesetzes Nordrhein-Westfalen (LHG-NRW) ab. Den Beirat 
der Campus Akademie bilden Ministerpräsident und 
Bundesbildungsminister a.D. Björn Engholm (Vorsitz) und Dr. Raimund 
Mildner. Die Weiterbildungsangebote der Campus Akademie sind, soweit 
sie als Fernlehrgänge durchgeführt werden, durch die Staatliche 
Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU) anerkannt.
Pressekontakt:
Dr. Walter Scheuerl
Graf von Westphalen Rechtsanwälte
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