Das Bundesministerium für Verkehr und digitale
Infrastruktur verhandelt in diesem Jahr eine neue Leistungs- und
Finanzierungsvereinbarung des Bundes mit der Deutschen Bahn AG. Dazu
erklären der verkehrspolitische Sprecher der CDU/CSU-Fraktion im
Deutschen Bundestag, Ulrich Lange, sowie der zuständige
Berichterstatter Alexander Funk:
„Das Instrument der Leistungs- und Finanzierungsvereinbarung
(LuFV) zwischen Bund und der Deutschen Bahn AG hat sich im
Wesentlichen bewährt. Es muss aber weiterentwickelt werden, damit es
als praktikable Grundlage für ein qualitativ hochwertiges
Schienennetz dienen kann.
Der derzeit zur Verfügung stehende Rahmen von Bundesmitteln in
Höhe von 2,75 Milliarden Euro muss auf einen angemessenen Betrag
erhöht werden. Da verstärkt Mittel für die Sanierung von Brücken
erforderlich sind, kann es sinnvoll sein, hier einen Teil des Budgets
für solche Maßnahmen vorzusehen. Die Prüfungsrechte des
Bundesrechnungshofs müssen ausgewogen sein und dürfen nicht so weit
gehen, dass das Instrument der LuFV als solches in Frage gestellt
wird. Schließlich wird nicht mehr im Einzelnen geprüft, wo jeder Euro
hinfließt, sondern welche Wirkung jeder eingesetzte Euro im Netz
entfaltet. Außerdem muss künftig deutlich abgrenzbar sein, wie die
Finanzierung von Bedarfsplan- und Bestandsnetzmaßnahmen ausgestaltet
ist.
Wenn der Bund einen beträchtlichen Betrag für die Instandhaltung
der Schieneninfrastruktur ausgibt, muss er auch überprüfen können, ob
die Mittel wirksam eingesetzt werden. Daher ist es richtig, dass
Bundesverkehrsminister Alexander Dobrindt die Kontrollrechte des
Bundes geltend machen will, indem eigene Messfahrten zur Überprüfung
der Streckenqualität durchgeführt werden.“
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