Lausitzer Rundschau: Altmaiers Wahlkampfbeitrag Umweltminister will Preisstopp bei erneuerbaren Energien

Das einst von SPD und Grünen ersonnene
Erneuerbare-Energien-Gesetz sollte einen Markt für Solar-, Wind- und
Biostrom herstellen. Das ist mehr als gelungen. Rund zehn Jahre nach
dem Start werden schon mehr als 25 Prozent des Stroms in Deutschland
aus nachhaltigen Energiequellen erzeugt. Das nutzt der Umwelt,
schafft Arbeitsplätze und sichert Zukunftstechnologien. Leider hat
das Gesetz zwei unbeabsichtigte Nebenwirkungen gezeigt: Die Garantie,
den Grünstrom in jedem Fall abzunehmen und dafür eine feste, über dem
Börsenpreis liegende Einspeisevergütung zu zahlen, hat aus dem Impuls
zur Markteinführung eine Massensubvention gemacht. Sie hat zu hohen
Kosten und teilweise grotesken Fehlentwicklungen geführt. Etwa den
Mais-Monokulturen. Und dass diese Garantie für jeden
Ökostrom-Investor auf 20Jahre gilt, bedeutet, dass das
Schwungrad nicht einmal angehalten werden kann, wenn diese
Fehlentwicklungen erkannt sind. Das sind schwere Konstruktionsfehler
des Gesetzes. Gut gemeint ist eben nicht immer auch gut gemacht.
Peter Altmaiers Vorschlag, kurzfristig auf das System bei ansonsten
unveränderten Bedingungen einen festen Kostendeckel zu legen, ist
jedoch keine Lösung, sondern nur ein Beitrag im Bundestagswahlkampf.
Das Zustandekommen des Vorschlages weist schon darauf hin. Sonst
hätte der Minister Gespräche geführt, statt geheim Pläne zu schmieden
und sie den anderen Akteuren triumphierend per Pressekonferenz
vorzusetzen. Der Umweltminister will mit dieser Maßnahme, die einer
Art Preisstoppverordnung gleicht, sagen können, dass er und seine CDU
alles probiert hätten, um für die Verbraucher die Stromkosten im
Griff zu behalten. Aber er weiß, dass er schon koalitionsintern bei
der FDP auf Schwierigkeiten stoßen wird, wenn es darum geht, die
zahlreichen Ausnahmeregelungen für die energieintensive Industrie
zurückzustutzen. Erst recht wird der rot-grüne Bundesrat die Idee
ablehnen, denn sie greift massiv in die Interessen der Solar- und
Windkrafthersteller ein. Außerdem ist ein rückwirkender Zwangsbeitrag
der vorhandenen Ökostrom-Anbieter politisch und rechtlich äußerst
fragwürdig. Eine derartige Notverordnung ist auch gar nicht nötig,
denn die großen Preissteigerungen durch das EEG sind bereits
eingetreten. Was sehr wohl nötig ist, ist hingegen eine grundlegende
Reform des Gesetzes, die die erneuerbaren Energien künftig viel
stärker als bisher dem Wettbewerb aussetzt – möglichst sogar
europaweit. Sie aber wird es mitten im Wahlkampf kaum geben, sondern
erst, wenn die Bundestagswahl im Herbst die Mehrheitsverhältnisse
geklärt hat. Dann aber muss sie kommen.

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