Weise Gerichtsurteile können Rechtsfrieden stiften
und versöhnend wirken. Ersetzen können sie die persönliche
Aufarbeitung der Betroffenen nicht. Das gilt für Täter und Opfer, für
Schuldige und Unschuldige. Erst recht gilt dies in Fällen monströser
Menschheitsverbrechen, wie das stalinistische Massaker von Katyn im
Jahr 1940 eines war. Sowjetische Geheimpolizisten exekutierten damals
mehr als 20 000 polnische Kriegsgefangene. Schlimmer noch war die
Dauerlüge. Die Angehörigen mussten jahrzehntelang mit staatsoffiziell
verkündeten Falschaussagen über das Schicksal der Opfer leben. Die
kommunistischen Regime in Moskau und Warschau behaupteten, die
polnischen Soldaten seien von den Nazis ermordet worden. Insgeheim
war die Wahrheit in Polen allerdings weithin bekannt. Das erschwerte
die Trauer der Angehörigen bis hin zur Unmöglichkeit. Vor allem aber
erschwerte es die Aussöhnung zwischen Polen und Russen nach dem Ende
des Kalten Krieges – ebenfalls bis hin zur Unmöglichkeit. Der
Europäische Menschenrechtsgerichtshof hat am Montag in letzter
Instanz in dem Fall Recht gesprochen. Er hat milder geurteilt als
noch vor anderthalb Jahren. Hinterbliebene der Opfer von Katyn
verlangten unter anderem die Herausgabe aller Akten zu dem Massaker
durch Russland. Alles andere sei erniedrigend, argumentierten sie.
Das sahen die Straßburger Richter diesmal anders. Sie erkannten keine
menschenunwürdige Behandlung der Opferangehörigen durch den
russischen Staat. Man kann durchaus Zweifel daran hegen, dass dies
ein weises Urteil ist. Es wäre der Regierung in Moskau zuzumuten
gewesen, im Fall Katyn volle Transparenz herzustellen. Der
Straßburger Richterspruch wird deshalb nicht versöhnend wirken. Eher
dürfte das Gegenteil der Fall sein. In einer ersten Reaktion titelte
selbst die liberale, vergleichsweise russlandfreundliche polnische
Zeitung „Gazeta Wyborcza“ in ihrer Online-Ausgabe: „Das Straßburger
Tribunal wäscht seine Hände in Unschuld.“ Polen und Russen haben noch
einen weiten Weg vor sich, wenn sie sich aussöhnen wollen. Ohne
Schmerzen zu ertragen, werden sie aber nicht ans Ziel kommen. Wenn
sie es wirklich wollen, können sie sich annähern. Ob dieser Wille
vorhanden ist, daran gibt es allerdings Zweifel.
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