Lausitzer Rundschau: Eine Glaubensfrage BTU schließt Plagiatsfall Dähnert ab – Ruhe gibt es dennoch nicht

Das Fazit der Gutachter lässt keinen Zweifel: Die
Vorwürfe, dass es in der Doktorarbeit des Cottbuser
Vattenfall-Prokuristen Prof. Dr. Detlev Dähnert Plagiate geben würde,
sind nach Prüfung durch eine Kommission der BTU Cottbus
gegenstandslos. Die Universität, an der Dähnert 1999 seine
Dissertation verteidigt hatte, kam nach mehr als einem halben Jahr zu
diesem Ergebnis. In dem Gremium arbeitete auch ein externer Gutachter
der Deutschen Forschungsgemeinschaft mit. So weit, so gut, möchte man
meinen. Dähnert muss sich zwar damit abfinden, dass die Juroren ihm
ins Stammbuch schreiben, seine Arbeit weise an den festgestellten
Problemstellen handwerkliche Schwächen auf. Doch für den
Umsiedlungsexperten von Vattenfall, der zurzeit die mit der
Fortführung des Tagebaus Welzow-Süd verbundene Umsiedlung von
Proschim vorbereitet, könnte zumindest der öffentliche Spießrutenlauf
ein Ende finden. Denn seit Dähnert im September 2011 im Internet
anonym öffentlich konfrontiert wurde, begleitet ihn das Thema auf
Schritt und Tritt. Dabei ist der Fall Dähnert durchaus ein
besonderer. Denn die selbst ernannten Plagiatsjäger von Vroniplag
hatten den anonymen Trittbrettfahrer zunächst von ihrer Seite
gelöscht. Danach waren die Vorwürfe bei Vattenplag zu lesen. Später
machte sich Vroniplag selbst an die Recherche und veröffentlichte im
November 2011, dass sich in der Dähnert-Dissertation auf
44Prozent der Seiten Plagiate befinden würden. Daran hält
Vroniplag auch weiterhin fest. Die aktuelle Erklärung der
BTU-Gutachter wird lediglich zur Kenntnis genommen. Es steht Vorwurf
gegen Gutachter-Fazit. Und das soll es gewesen sein? Offenbar: Das
die ganze Welt verzückende superschnelle Medium Internet kann anonym
anklagen. Es ist in der Lage, Personen zu stigmatisieren. Sie in
existenzielle Bedrängnis zu bringen. Ohne das Visier herunterlassen
zu müssen. Der Denunziation ist Tür und Tor geöffnet. Und wenn
Experten zu einer gegenteiligen Einschätzung – wie im Fall Dähnert –
kommen, dann wird angezweifelt, Abhängigkeit und Befangenheit
unterstellt. Begutachtung zu fordern, um sie dann nicht anzuerkennen,
weil sie nicht das gewünschte Resultat erbringt – das macht ratlos.
Und es stellt sich die Frage, wie mit der zweifellos vielschichtigen
Bewertung von Plagiatsvorwürfen umzugehen ist. Um nicht falsch
verstanden zu werden. Der Diebstahl geistigen Eigentums ist nicht zu
tolerieren. Markieren, Kopieren, Einsetzen, ohne auf die Quelle zu
verweisen, kann kein Nachweis für wissenschaftliches Arbeiten sein.
Es ist ein offenkundiger Widerspruch, wenn Verteidiger der Anonymität
des Internets zugleich fordern, die Arbeit namentlich bekannter
Gutachter – wie die der BTU-Kommission im Fall Dähnert – öffentlich
zu machen. Widerspruch oder Glaubensfrage? Darauf muss sich jeder
selbst einen Reim machen.

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