Das war ein mühsamer Handel. Noch vor wenigen
Tagen standen sich die Koalitionäre fast unversöhnlich gegenüber –
hier die Verfechter der Fußfessel für freigelassene Sextäter, dort
die Befürworter von neuen, besonderen Einrichtungen für
Gewaltverbrecher. Mittendrin: der verängstigte Bürger. Verunsichert
durch Schlagzeilen über freikommende Täter, durch Bilder von
Polizisten, die Verbrecher auf Schritt und Tritt begleiten. Ist der
Albtraum für die Bürger nun zu Ende? Und übrigens auch für manchen
Gewaltverbrecher, der wegen des europäischen Urteils zur
nachträglichen Sicherungsverwahrung einfach in die Freiheit gestoßen
wurde? Ja. Und nein. Offenkundig war rechtlich und politisch nicht
mehr möglich als das, was die Koalition gestern vereinbart hat. Es
ist ein Kompromiss. Für die noch zu entlassenden Häftlinge werden
neue Einrichtungen mit therapeutischem Ansatz geschaffen, die vom
regulären Strafvollzug abgekoppelt sind. Auch wird die vorbehaltene
Sicherungsverwahrung ausgebaut. Das ist gut so. So wird der Bürger
vor diesen gefährlichen Menschen geschützt. Und der Rechtsstaat kommt
zugleich seiner Pflicht nach, durch Therapieangebote auch dem Täter
eine Chance zu geben. Wobei viele Opfer das sicherlich nicht
verstehen werden. Heikel bleibt indes der Umgang mit den Altfällen.
Gerade jenen, die bereits entlassen worden sind. Prüfen will die
Koalition jetzt, ob die neue Form der Unterbringung auch noch
rückwirkend auf solche Straftäter angewendet werden kann. Beruhigend
ist das nicht. Man kann daher nur hoffen, dass sich das Ergebnis am
Interesse der Allgemeinheit und nicht der Täter orientiert.
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