Lausitzer Rundschau: Für die Zuschauer Verfassungsgericht beschränkt Einfluss von Staat und Parteien aufs ZDF

Das Urteil des Verfassungsgerichts ist eine
schallende Ohrfeige für all die Politiker, die in den vergangenen
Jahrzehnten das öffentlich-rechtliche Fernsehen für parteipolitische
Machtkämpfe instrumentalisiert haben. Dass das ZDF zum
Rentnerfernsehen geworden ist, man Kraft, Mut und Innovation im
Programm der Mainzelmänner an vielen Stellen vergeblich sucht, ist
auch diesem Umstand geschuldet. Zu viele Köche haben politisch
motiviert den Brei des gebührenfinanzierten TV verdorben, wodurch
kreative Freiheit verloren gegangen ist. Die Allmacht der
Institutionen beim ZDF hat Karlsruhe zwar nicht durchbrochen, dafür
müsste es eine grundlegende Reform der Aufsichtsgremien geben. Aber
das Gericht hat die Gewichte entscheidend verschoben. Das wird am
Ende hoffentlich auch dem leidgeprüften Zuschauer nutzen. Jetzt muss
die Zahl der Parteivertreter im Verwaltungs- und Fernsehrat des
Mainzer Senders deutlich reduziert und die der Vertreter anderer
gesellschaftlicher Gruppen erhöht werden – ohne, dass die Parteien
wiederum darauf Einfluss nehmen. Damit wird der Pluralismus beim ZDF
gefördert. Frei von „staatsnahen Personen“ wird der Sender allerdings
nicht. Muss er auch nicht, denn auch sie sind ein Teil der
Gesellschaft. Aber ihr wichtigstes Spielfeld sind die Parlamente,
nicht die Medien. Wer anders denkt, stellt deren Unabhängigkeit
infrage.

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