Lausitzer Rundschau: Google und Flensburg Europäischer Gerichtshof stärkt Rechte der Internetnutzer

Da könnte in den nächsten Monaten jede Menge
Arbeit auf die großen Internetkonzerne zukommen. Denn das Urteil des
Europäischen Gerichtshofes ist ein Sieg für jene Menschen, die nicht
hinnehmen wollen, dass irrelevante, persönliche und womöglich heikle
Daten auf ewig im Internet über Suchmaschinen abrufbar sind.
Betroffen davon dürften Abertausende Nutzer sein. Sie werden jetzt
hoffentlich ihr neues Recht einfordern. Europa wehrt sich einmal mehr
gegen die Macht der Internetgiganten. Und zwar zum Wohle der Bürger.
Was zeigt, dass das gegenwärtige EU-Bashing einiger
Wahlkämpfer an vielen Stellen ungerecht ist. Mit dem gestrigen Urteil
können sich nun Google und Co nicht mehr nur darauf berufen,
lediglich Übermittler von Informationen zu sein. Die Konzerne haben
nach Ansicht der Richter eine klare Mitverantwortung dafür, welches
Bild von einem Menschen im Netz existiert. Das ist gut und notwendig,
weil die Unternehmen eine enorme gesellschaftliche Rolle spielen, die
sie aber nur allzu gerne von sich wegschieben. Außerdem gibt es für
das „Recht auf Vergessen“ anderswo auch Vorschriften – und zwar in
der nicht digitalen Welt. Wer Punkte in Flensburg gesammelt hat, kann
irgendwann mit deren Löschung rechnen, wenn kein neuer Verstoß dazu
kommt. Gleiches gilt für Vorstrafen. Fehlverhalten darf einem Bürger
nicht für immer anhängen, so will es der Gesetzgeber, so will es die
Gesellschaft. Das ist Konsens. Und das muss – so schwierig es in der
Umsetzung auch ist – für das Internet genauso gelten, das allein
durch Technik den Zugriff auf Informationen möglich macht, die
ansonsten für immer in Vergessenheit geraten würden. Gleichwohl ist
dies ein schmaler Grat, nicht zuletzt deshalb, weil das Netz auf
Informationsfreiheit und der Möglichkeit des Zugriffs darauf durch
jedermann fußt. Genau deshalb stellen sich Fragen der Grenzen: Was
ist mit denen, die sich bewusst im Internet äußern oder dort
kriminell unterwegs sind? Muss auch für sie das Recht auf Vergessen
gelten? Was ist mit Nutzern, die leichtsinnig Fotos ins Netz gestellt
haben und dies später bereuen? Sollen sie ein Recht auf Löschung
erhalten? Ist das überhaupt technisch möglich? Das Urteil ist
indirekt auch eine Mahnung an jeden Bürger, vorsichtig zu sein bei
der Preisgabe eigener Daten und bei den Wegen, die er im Netz
beschreitet. Zugleich darf sich der Gesetzgeber jetzt nicht
zurücklehnen: Bei der geplanten europäischen Datenschutzreform sind
das die Punkte, die noch nicht ausverhandelt sind und die dringend
einer Regelung bedürfen. Möglichst im Sinne der Bürger. Und nicht
zugunsten der ohnehin schon fast alle Lebensbereiche kontrollierenden
Konzerne.

Pressekontakt:
Lausitzer Rundschau

Telefon: 0355/481232
Fax: 0355/481275
politik@lr-online.de

Weitere Informationen unter:
http://