Lausitzer Rundschau: Im Interesse der Kinder Familienministerium plant Bildungs-Chipkarte

Was gehört zum menschenwürdigen Existenzminimum
für Kinder in Hartz-IV-Familien? Die Verfassungsrichter haben der
Bundesregierung im Februar aufgetragen, bis Jahresende darauf eine
Antwort zu geben. Seitdem wird darüber gestritten, ob und wenn ja,
wie viel mehr Bargeld den Eltern in die Hand gegeben werden soll. Als
Teil der Antwort bringt Arbeitsministerin Ursula von der Leyen nun
eine Bildungs-Chipkarte in die Debatte. Schwimmbad oder Musikschule,
Sportverein oder Theaterbesuch könnten damit bezahlt werden. Im
Prinzip ist das der richtige Ansatz. Denn niemand wird daran
zweifeln, dass zum menschenwürdigen Existenzminimum von Kindern auch
Bildung gehört. Und es bliebe die Entscheidungsfreiheit der Eltern,
welches der Bildungsangebote sie für ihr Kind wählen. Diskriminierend
wäre solch eine Karte nicht. Wer schaut denn an der Schwimmbadkasse
so genau hin, mit was für einer Karte gezahlt wird? Eltern, die
ohnehin einen Teil ihres geringen Einkommens für die Bildung ihrer
Kinder ausgeben wollen, werden sich an dieser bargeldlosen Zahlweise
kaum stören. Und wer das für die Kinder gedachte Geld anderweitig
verwenden will, dem wird ein Riegel vorgeschoben. Das ist im
Interesse der Kinder. Viele Diskussionen wird es nun nicht nur um die
Bildungs-Chipkarte selbst, sondern sicher auch um die Höhe des
Guthabens darauf geben. Dabei gehören auch die Kinder von
Geringverdienern mit in die Debatte. Sie dürfen bei einer
Verbesserung der Bildungsteilhabe für Hartz-IV-Kinder nicht
schlechter gestellt sein als diese. Noch will Ursula von der Leyen
diese Gruppe aus ihren Überlegungen ausschließen. Angesichts eines
weiter wachsenden Niedriglohnsektors in Deutschland wird sie diese
Position kaum lange halten können.

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