Im Prinzip ging es um eine juristische
Spitzfindigkeit. Der katholische Kirchenrechtler Hartmut Zapp wollte
seiner Kirche keine Kirchensteuer mehr zahlen, aber katholisch
bleiben. Weswegen er versuchte, nur aus der Körperschaft des
öffentlichen Rechts auszutreten, nicht aber aus der geistlichen
Gemeinschaft Kirche. Es ist verständlich, dass das Leipziger
Bundesverwaltungsgericht dieser Trickserei gestern einen Riegel
vorgeschoben hat. Und damit zugleich das Kirchensteuersystem in
Deutschland stärkte. Auf den ersten Blick ist das auch sinnvoll: Denn
ohne die vom Finanzamt eingezogenen Mitgliedsbeiträge wäre es wohl
bedeutend schwerer, flächendeckend kirchliche Angebote aufrecht zu
erhalten. Doch das System der Kirchensteuer hat auch seine Grenzen:
Die demografische Entwicklung in den Kirchengemeinden führt dazu,
dass immer mehr Kirchenmitglieder Rentner sind. Doch
kirchensteuerpflichtig ist nur, wer auch zur Einkommensteuer
veranlagt wird. Langfristig kann die Überalterung der Gemeinden
deswegen zu neuen Problemen für die Kirchen führen. Und vielleicht
hätte es deswegen einen gewissen Charme gehabt, hätte das Verfahren
beim Bundesverwaltungsgericht die beiden großen Kirchen zu einem
neuen Nachdenken über das Steuersystem gezwungen.
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