Berlins Justizsenator Thomas Heilmann wollte
gewiss den Muslimen und den Juden eine schnelle pragmatische Lösung
schenken, als er das Beschneidungsproblem vorläufig regelte. Unter
strengen Voraussetzungen bleibt der Eingriff in der Hauptstadt der
Strafverfolgung entzogen. Doch hat der CDU-Politiker den sehr
emotionalen Konflikt damit nicht lösen können. Die Muslime sind zwar
etwas erleichtert, aber die Juden, für die die Beschneidung zum Kern
ihrer Religion gehört, wollen und brauchen aus ihrem Verständnis
heraus eine andere Art von Rechtssicherheit, nämlich die
ausdrückliche Erlaubnis dieses Ritus. Sie lehnen Heilmanns
Bedingungen ab, nennen sie in der Wirkung sogar antisemitisch. Das
ist heillos überzogen, wie manche andere Äußerung in der Debatte.
Aber inzwischen hat sich ein bunter Strauß unterschiedlicher
Rechtsanwendungen in den Bundesländern entwickelt, denen nur
gemeinsam ist, dass die Staatsanwaltschaften überall gebeten wurden,
Beschneidungen vorläufig nicht zu verfolgen. Mal reicht eine
mündliche Einwilligung der Eltern, mal ist eine schriftliche nötig.
Mal muss ein Arzt den Eingriff vornehmen, mal wird nur medizinische
Sorgfalt verlangt. So wird es nicht gehen. Es nutzt niemandem, wenn
die Gläubigen in einen Beschneidungstourismus zwischen Hamburg,
Berlin oder Stuttgart gezwungen werden. Bundes-Justizministerin
Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) hat wegen des Berliner
Vorpreschens am Donnerstag noch einmal die Zuständigkeit des Bundes
bekundet. Sie hatte eine gesetzliche Regelung bereits zuvor für den
Herbst angekündigt. Der hat meteorologisch begonnen.
Leutheusser-Schnarrenberger sollte angesichts der Hitze der Debatte
und der Verunsicherung aller Beteiligten nicht unbedingt bis zum
Spätherbst warten, ehe ihr Entwurf kommt.
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