Keine Frage, jeder arbeitsfähige
Hartz-IV-Empfänger, der sich um eine zumutbare Beschäftigung drückt
und damit auf Kosten der Gesellschaft lebt, ist einer zu viel. Zur
Skandalisierung taugt die aktuelle Statistik der Bundesagentur für
Arbeit trotzdem nicht. Die übergroße Mehrheit der Betroffenen, darauf
deuten die vergleichsweise geringen Quoten bei den verhängten Strafen
hin, kommt ihren Verpflichtungen aus den Eingliederungsvereinbarungen
mit den Jobcentern nach. Wenn die Zahl der Sanktionen nun gestiegen
ist, dann zeugt das auch davon, dass die Jobcenter nicht mehr nur mit
der Verwaltung ihrer Klientel beschäftigt sind, wie in der
Vergangenheit immer wieder beklagt, sondern tatsächlich mit deren
Vermittlung. Nur so lassen sich schließlich individuelle
Regelverstöße feststellen. Schaut man sich die Zahlen allerdings
genauer an, dann wird deutlich, dass es einen harten Kern von
Wiederholungstätern gibt. Gut möglich, dass solche Leute schwarz
arbeiten und in der gekürzten Stütze ein willkommenes Zubrot sehen.
In solchen Verdachtsfällen müssen die Jobcenter stärker durchgreifen
als bisher. Wer den Staat auf diese Weise betrügt, darf nicht mit
Nachsicht rechnen. Das ist nicht zuletzt auch im Interesse der vielen
Hartz-IV-Empfänger, die sich ernsthaft um Arbeit bemühen.
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