Das ist alles andere als eine überzeugende
Vorstellung, die Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich in Sachen
NPD-Verbotsantrag bietet. Der Minister fährt in dieser Angelegenheit
seit Monaten zickzack. Und auch jetzt hat er sich wieder zu einer
Haltung entschieden, die nicht eindeutig ist. Schon gar nicht hat er
sich innerhalb der Regierung abgestimmt. Kein Wunder, dass die FDP
sich überfahren fühlt. Friedrich will die Länder auf ihrem Weg nach
Karlsruhe unterstützen, weiß aber noch nicht genau, wie. Das ist für
einen Verfassungsminister per se schon abenteuerlich. Und im selben
Atemzug bekennt Friedrich dann noch, dass er ein Verbotsverfahren für
einen Fehler hält. Er mache nur mit, weil die Länder schon
vorgeprescht seien. Eine solche Position zeugt – gelinde gesagt –
nicht von politischer Klugheit und Weitsicht. Obendrein wird
Friedrich hoffentlich wissen, dass es in Karlsruhe nicht auf das
Gewicht und die Zahl der Antragsteller ankommt, sondern auf die
Beweise. Die NPD lacht sich jetzt ins Fäustchen, weil ein so
agierender Innenminister dem Ziel des Verfahrens kaum dienlich ist.
Ja oder nein? Eigener Verbotsantrag oder nicht? Der Bund hat das
meiste Material gegen die Rechten gesammelt, mit dem die
aggressiv-kämpferische Grundhaltung der Partei bewiesen werden soll.
Friedrich muss daher endlich klare Kante zeigen und eine überzeugende
Bewertung der Erfolgsaussichten des Verfahrens vorlegen. Anders wird
es ihm auch nicht gelingen, die FDP ins Boot holen, die dem Verfahren
bisher ablehnend gegenüber steht. Wenn es dazu nicht sowieso schon zu
spät ist.
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